17797  Datum: 2002-10-01 15:58:21
alle habens... ( keine Email / keine Homepage) schrieb:

doch geahnt.

17796  Datum: 2002-10-01 15:58:02
ja ja ( keine Email / keine Homepage) schrieb:

augenscheinlich doch.

17795  Datum: 2002-10-01 15:57:39
ach was, ( keine Email / keine Homepage) schrieb:

tatsächlich?

17794  Datum: 2002-10-01 15:57:38
Quodlibet ( keine Email / keine Homepage) schrieb:

ahnte ichs doch

17793  Datum: 2002-10-01 15:57:08
mhm ( keine Email / keine Homepage) schrieb:

ich glaube es geht gerade los

17792  Datum: 2002-10-01 15:56:48
hunderterrennen ( keine Email / keine Homepage) schrieb:

wann findet es statt?
wer sprintet zuerst?

17791  Datum: 2002-10-01 15:55:00
wer kann schon felix widerstehen.. ( keine Email / keine Homepage) schrieb:



17790  Datum: 2002-10-01 15:52:07
The first TV Star ( keine Email / http://www.tvhistory.tv/1944%20Magazines.htm) schrieb:

Felix the Cat


17789  Datum: 2002-10-01 15:46:11
Quodlibet ( keine Email / keine Homepage) schrieb:

bis die tage

17788  Datum: 2002-10-01 15:44:48
schickelhube ( keine Email / keine Homepage) schrieb:

ich glaube hier passiert nichts mehr. werde mich vom acker machen.
ahoi.

17787  Datum: 2002-10-01 15:37:28
Quodlibet ( keine Email / keine Homepage) schrieb:

lauern schon wieder alle?

17786  Datum: 2002-10-01 15:33:03
The Last Cat You'll Ever Need - Earl the Dead Cat!! ( keine Email / http://www.catsarefrommars.com/earl.htm) schrieb:



17785  Datum: 2002-10-01 15:25:00
schickelhube ( keine Email / keine Homepage) schrieb:

nichts gegen katzen

17784  Datum: 2002-10-01 15:20:21
Quodlibet ( keine Email / keine Homepage) schrieb:

hier enthalte ich mich jeglichen kommentars,

terf ist da etwas empfindlich

17783  Datum: 2002-10-01 15:17:35
meooooww ( keine Email / keine Homepage) schrieb:



17782  Datum: 2002-10-01 15:09:16
Quodlibet ( keine Email / keine Homepage) schrieb:

na, die sind ja noch recht diszipliniert. ich sah schon anderes

17781  Datum: 2002-10-01 15:05:44
rat temple ( keine Email / keine Homepage) schrieb:



17780  Datum: 2002-10-01 15:03:21
falls Sie Interesse haben: ( keine Email / keine Homepage) schrieb:

www.hornhaut.de



Der Betrieb dieser Website wurde eingestellt!



Bei Interesse an dieser Domain gibt es hier weitere Informationen

oder E-Mail an info@branchenwelt.de

17779  Datum: 2002-10-01 15:03:06
Magazin: Zahlreiche DDR-Gesetze überlebten deutsche Einheit ( keine Email / keine Homepage) schrieb:

(AFP) Auch zwölf Jahre nach der Wiedervereinigung sind zahlreiche Gesetze und Verordnungen aus DDR-Zeiten noch in Kraft. So gilt beispielsweise in Sachsen immer noch die DDR-Blütenbestäubungsordnung aus dem Jahr 1987, wie das MDR-Magazin "Umschau" am Dienstag berichtet. Darin ist geregelt, wo die Imker ihre Bienenvölker zum Honig sammeln kostenlos in freier Natur aufstellen können. In Brandenburg und Sachsen fahren Eisenbahnen in Parkanlagen immer noch nach der "Betriebsordnung für Pioniereisenbahnen".

17778  Datum: 2002-10-01 15:01:21
Quodlibet ( keine Email / keine Homepage) schrieb:

einige inder glauben, ratten bringen glück. sie weihen ihnen eigene tempel

17777  Datum: 2002-10-01 15:00:54
Bayer vergibt internationale Hämophilie-Preise ( keine Email / keine Homepage) schrieb:

Die Abteilung Biologische Produkte von Bayer HealthCare hat das "Bayer Hemophilia Awards Program" in Höhe von jährlich 2,75 Mio. Dollar gestartet.

17776  Datum: 2002-10-01 14:59:34
Blasentraining stoppt ständigen Harndrang ( keine Email / keine Homepage) schrieb:

Eine überaktive Blase lässt sich bis zu einem gewissen Grad erziehen. Neben dem vegetativen Nervensystems kontrolliert auch das willkürliche Nervensystem die Blase. Patientinnen mit Blasenschwäche können also lernen, das Wasser zu halten, berichtet der Gesundheitsdienst im Internet www.lifeline.de. Den Harndrang zu unterdrücken ist eine Frage des Trainings.
Grundlage für ein Blasentraining ist ein Blasentagebuch. Darin sollte die Patientin vermerken, wie häufig sie auf der Toilette war, wie viel Harn abging und ob sie es noch rechtzeitig zur Toilette geschafft hat. Auch die Situation, die den WC- Besuch provoziert hat - wie kalte Füße oder das Geräusch eines laufenden Wasserhahns -, sollte sie notieren. Ins Tagebuch gehören auch Angaben zu Ess- und Trinkgewohnheiten und Medikamenten.

17775  Datum: 2002-10-01 14:56:33
schickelhube ( keine Email / keine Homepage) schrieb:

...oder werden einfach in den kopftopf geschmissen.

17774  Datum: 2002-10-01 14:38:26
Quodlibet ( keine Email / keine Homepage) schrieb:

guter trick, und dabei gelten ratten als schädlinge

17773  Datum: 2002-10-01 14:35:51
Ratten fraßen Kassenbücher - Schwedin gewinnt Steuerverfahren ( keine Email / keine Homepage) schrieb:

Stockholm (Reuters) - Eine Schwedin ist Medienberichten zufolge in einem Steuerverfahren freigesprochen worden, weil Ratten die Beweisunterlagen gefressen hatten.

Die Frau habe dem Gericht erklärt, dass sie die Kassenbücher nach dem Bankrott ihres Restaurants auf dem Dachboden verstaut habe, wo sie von Ratten zerfleddert worden seien, berichtete die Lokalzeitung "Orebro-Kuriren" der Nachrichtenagentur TT am Dienstag zufolge. Ohne die Unterlagen sei es für das Gericht unmöglich gewesen, den Vorwurf des Steuerbetrugs zu belegen.

17772  Datum: 2002-10-01 14:29:08
drei D ( keine Email / keine Homepage) schrieb:



17771  Datum: 2002-10-01 14:17:31
Aufenthaltsorte: ( keine Email / keine Homepage) schrieb:

1. Mai 1960, 60.000 Fuß über Peshavar, West Pakistan;
3. Oktober 1961, Washington, D.C.;
Wright-Patterson Luftwaffenstützpunkt, Dayton, Ohio;
11. Dezember 1961, Portsmouth, New Hampshire;
Stützpunkt von Majestic-12, 17 Meilen außerhalb von Washington, D.C.;
außerhalb von Boise, Idaho;
Ebene "D", Sektor 5, Majestic-12;
außerhalb von Norman, Oklahoma.

17770  Datum: 2002-10-01 14:15:24
Beeblebrox ( keine Email / keine Homepage) schrieb:

Zwischen 1870 und 1880 erlebte die Goldfischhaltung und -zucht eine wahre Blütezeit in Deutschland. Der Goldfisch war so beliebt, daß er bereits im 19. Jahrhundert erfolgreich in Deutschland gezüchtet wurde. 1880 stellte der Berliner Züchter Paul Matte langschwänzige Goldfische vor, die ein großer Erfolg auf allen Ausstellungen wurden. Anfang 1900 gab es rund 30 deutsche Goldfischzüchter.

17769  Datum: 2002-10-01 14:14:57
Beeblebrox ( keine Email / keine Homepage) schrieb:

Neues Thema: Goldfische

1691 gelangten die ersten Goldfische nach Europa, nach Portugal. Allerdings sollen sie in England schon unter der Regierung von Jacob I. (1566 bis 1625) gewesen sein. 1711 erhielt verbürgt der Herzog von Richmond ein großes chinesisches Tongefäß mit Goldfischen. 1728 brachte Philipp Worth Goldfische nach England, wo ihre Haltung mit einem Schlag Mode wurde. Später kamen sie auch nach Frankreich (der französische König Ludwig XIV. machte Madame Pompadour aus China importierte Goldfische zum Geschenk), Spanien, Italien und Rußland (der russische Fürst Potemkin mochte Goldfische so sehr, daß er die Tische eines zu Ehren der Zarin Katharina in seinem Wintergarten gegebenen Festessens mit in Glasglocken gehaltenen, lebendigen Goldfischen schmückte).

17768  Datum: 2002-10-01 14:14:01
Beeblebrox ( keine Email / keine Homepage) schrieb:



17767  Datum: 2002-10-01 14:07:07
schickelhube ( keine Email / keine Homepage) schrieb:

ist doch ein schöner fake, der nicht vergessen werden sollte.

17766  Datum: 2002-10-01 14:06:24
Beeblebrox ( keine Email / keine Homepage) schrieb:



17765  Datum: 2002-10-01 14:05:12
Beeblebrox ( keine Email / keine Homepage) schrieb:



17764  Datum: 2002-10-01 14:04:23
Beeblebrox ( keine Email / keine Homepage) schrieb:

??? IM Goethe ???

17763  Datum: 2002-10-01 14:03:58
Quodlibet ( keine Email / keine Homepage) schrieb:

höhö geister dieser fake immer noch durch's netz?

goethes letzte worte "mehr dope"

17762  Datum: 2002-10-01 13:58:51
Goethe und Marihuana Als verloren galten bisher Goethes 1795 erstellte Aufzeichnungen über Marihuana. Die vier gut erhaltenen, unbetitelten losen Quartblätter wurden in einem Aktenschrank in der Magdeburger Stasi-Zentrale entdeckt. ( keine Email / keine Homepage) schrieb:

«Beim Mittagsmahle erörterte ich mit Schillern die wunderliche Sitte, welche unter so seinen Studiosi Einzug erhalten, nämlich mittels einer Pfeife ein süssliches orientalisches Harz abzubrennen, über dessen erheiternde Kraft viel Lob zu hören sei. Nach einem angeregten Gespräch darüber, dass in jedem Menschen eine Dreiheit von Menschlichem, Tier- und Pflanzenhaftem walte, welches letztere mittels Einatmung von wieder Pflanzlichem geweckt werde, schlug ich gerne in Schillers Vorschlag ein, sich morgigen Tages an eine Örtlichkeit zu begeben, um in Geselligkeit jenes vielgerühmte Kraut zu rauchen.
Daselbst traf ich nebst Schillern drei junge Leute an, geheissen von Spiess, Munster und Bierbichel. Sie waren alle nach englischer Mode gekleidet, trugen aber ihren Backenbart ernsthaft und artig in Stehkrägen gesteckt, so dass ihnen – wie vielen jungen Leuten – ein wenig Priesterliches anhaftete. Ich wurde auf das Herzlichste begrüsst, man schilderte mir, dass man die Pflanzen, eine Abart von Hanf, sorgsamst in liebevoller Kleingärtnerei selber gezogen, geerntet und getrocknet habe, und plauderte aufs angeregteste über Gartenkunst. Darüber ward schon die gekrümmte Pfeife gestopft und von Bierbichel mittels Fidibus in Gang gebracht. Sofort verbreitete sich ein starker Geruch, halb süsslich, halb streng mit dem Anhauch von verschmorter Gummierung durchsetzt. Cand. iur. Bierbichel setzte das Werkzeug seufzend ab und reichte es von Spiess, welcher zwei Züge nahm und seufzte, worauf Schiller an der Reihe war. Er tat es ihnen nach; wonach ich die Pfeife im Empfang nahm und den Rauch einsog, welcher mich nun überaus parfümiert anmutete. Danach kreiste die Pfeife ein zweites Mal, während sich ein eigentümliches Gefühl, begleitet von einem tiefen Summen, in meinem Kopfe breitmachte.
Nun, hub von Spiess an, nachdem er sich die Lippen befeuchtet, ob es Wirkung zeige? Er jedenfalls spüre, wie das Poetische nur so aus ihm herausbreche. Gerade sei ihm der Satz Mit dem Löffel muss man das Gleiche aus dem Wirklichen schöpfen eingefallen. Schiller erwiderte, dass ihm nichts derartiges in den Sinn getreten sei, allein, ihm sei etwas unpässlich. Darauf bemerkte Studiosus Munster, Unpässlichkeit sei ein Problem beim ersten Rauchen des Kräutleins, aber jeder Anfang sei stets schwer, und auch die Unpässlichkeit gäbe sich; ihm, Munster, gehe es augenblicklich ungeheuer wohl. Er, meldete sich darauf cand. phil. von Spiess, fühle sich, als ob er mit dem Weltganzen in gemütlichste Verbindung trete. Man müsse nämlich wissen, dass schon die Altvorderen Hanf gekannt und genutzt hatten – die urdeutsche Gemütstiefe habe hier ihre bäuerlichen Wurzeln... Derlei Wunderlichkeiten brachte er darauf viele hervor, als er durch ein eigentümliches, krankhaftes Kichern Schillers unterbrochen wurde, in welches die anderen sofort einstimmten, ich unwillig mit inbegriffen.
Mein Zustand war der seltsamste: allerlei trübe Gedanken umflossen mich wie kalte Goldfische in einem Glase, allein ich erhaschte keinen und blieb gelangweilt, was sich mit immer stärkeren Unwillen mischte, als ich bemerkte, dass die drei, die mit Fleiss zu reden anhuben, was wunders sie fühlten und dächten, diese Reden schon oft gehalten hatten und gleich einem Marketender, welcher seine Ware mit denselben Worten schon tausendmal angepriesen, gleichsam mit der Stimme eines Mühlrades klapperten, wobei sie mir und dem armen Schiller, welchem der Schweiss auf der Stirne stand, mit grosser Wonnigkeit und beständigem Blinzeln Vorträge über die medizinische Wirksamkeit ihres Kräutleins hielten, welches das Krebsleiden, die rheumatischen Anfälle, Erkältungen sowie kolischen Durchfall heilen solle. Hierauf verteilten sie Papier, die aussergewöhnlichen poetischen Steigerungen der Kreatur unter Hanf festzuhalten: Ich schrieb ein zwei magere Sonette, die wenig Wert hatten, Schiller eine Ballade, beginnend mit den Zeilen Ein frommer Knecht war Fridolin / Ergeben der Gebieterin, welche noch weniger Wert hatte.
Nachdem von den Studiosi eine weitere Pfeife geraucht, und sie vollends in einen Zustand der stillen Einfalt verfallen, begaben sich Schiller und ich zur Wirtsstube des "Roten Rosses", um dort bei erstaunlichem Appetit zwei Wurstteller 'Herzog August' einzunehmen. Über unser Abenteuer waren wir uns schnell handelseinig; es schien uns, nach einem Bonmot Schillers, dass die Wirkung weder besonders übel, dafür aber noch salzloser als die vereinigten Gedichte Klopstocks & Müllers gewesen seien, ferner bemerkte ich, dass jene Studiosi des Hanf mir vorkämen wie jene lieben Kleinbürger, die ebenfalls auf die Philister schimpfen, dabei aber Gemüt und Gemütlichkeit hochleben lassen, und das diejenigen, welche Gesundheit preisen, selten sie zu wahrer Tätigkeit nutzen, wohingegen eine umfassende Gesundheit... Aber da sah ich mitten im Explizieren nach Schillern hin und fand ihn schlummernd sitzen, den Kopf auf den geleerten Wurstteller gebettet.»

17761  Datum: 2002-10-01 13:58:12
Beeblebrox ( keine Email / keine Homepage) schrieb:



17760  Datum: 2002-10-01 13:54:41
Beeblebrox ( keine Email / keine Homepage) schrieb:

"In einer kleinen Garage an der Speedway Avenue stand ich auf dem rückwärtigen Stoßfänger eines Volkwagens. Mit dem Rücken auf seinem Heck liegend, streckte ich meine Arme über das Dach. Durch meine Handflächen wurden Nägel in das Dach des Wagens getrieben. Das Garagentor wurde geöffnet und der Wagen halb aus der Garage auf die Straße geschoben. Für zwei Minuten mit voller Drehzahl laufend, schrie die Maschine für mich. Nach zwei Minuten wurde der Motor abgestellt und der Wagen in die Garage zurückgeschoben. Das Tor wurde geschlossen."
(Chris Burden, Transfixed, Venice, California, 23. April1974)

17759  Datum: 2002-10-01 13:54:07
Beeblebrox ( keine Email / keine Homepage) schrieb:



17758  Datum: 2002-10-01 13:51:54
Beeblebrox ( keine Email / keine Homepage) schrieb:



17757  Datum: 2002-10-01 13:47:18
Jesus (oder so ähnlich) ( keine Email / keine Homepage) schrieb:

Durch die Hände der drei Moiren gleitet der Lebensfaden. Klotho spinnt den Faden, Lachesis bemißt den Faden und Atropos schneidet den Faden.

17756  Datum: 2002-10-01 13:39:06
Jesus (oder so ähnlich) ( keine Email / keine Homepage) schrieb:

Zur Verschüttung des definitiven Sinnes von »Et in Arcadia ego« trug wohl maßgeblich ein gleichnamiges Gemälde von Nicolas Poussin bei (datiert auf den Zeitraum 1645-1650). Auf Guercinos Werk ist der Tod noch durch einen den Bildraum dominierenden Schädel als factum brutum präsent, dem die beiden angewurzelt und betroffen dreinblickenden Hirten nicht gleich entwischen können. Der Tod, so die quälerische Botschaft, ist immer und überall. (Arkadien hält nicht, was es verspricht.) Poussin nimmt dem die Spitze. Er entradikalisiert das Motiv, indem er den sprechenden Totenkopf aus seinem Gemälde tilgt. Vier Personen sind in entspannter Haltung vor einem Grabmal dargestellt, an dem sie wohl im oben ausgeführten Sinne, dessen Inschrift »Et in Arcadia ego« klassisch-falsch entschlüsseln. Danach ist in Arkadien eine direkte Konfrontation mit dem Tod nicht mehr möglich. Sentimentale Verklärung greift um sich. Wunschdenken siegt über das Realitätsprinzip. In Arkadien ist die Welt geheilt vom Schrecken des Todes. Wie gesagt: Das ist eine Umdeutung des "Tod-in-Arkadiens-Motivs", indem Poussin die darin ursprünglich angelegte Schreckensbotschaft mit seinem Gemälde entschärft. Damit deutet sich zugleich eine Tendenz der Moderne an, dem Tod das Gespräch zu verweigern und dieses, wenn überhaupt, den Sachverwaltern der Kultur zu überlassen, den Künstlern, Literaten und zunehmend den (medizinischen) Wissenschaftlern.

17755  Datum: 2002-10-01 13:37:41
Jesus (oder so ähnlich) ( keine Email / keine Homepage) schrieb:

Eine Lesart, die obendrein ein spätes Echo mittelalterlicher memento mori-Warnignale ist, - bspw. dargestellt im »Triumph des Todes´-Fresko vom Camposanto in Pisa. Eine darauf befindliche Szene gibt die menetekelartige Legende der drei Lebenden und der drei Toten wieder. Aus dem dazu überlieferten Spruch ragt förmlich der wedelnde Moralfinger heraus, der da mahnt: »Was Ihr seid, das waren wir, was wir sind, das werdet Ihr sein«. Ein ähnlich drastische Lektion lesen wir auf dem Spruchband über dem Grabmal des 1402 in Avignon verstorbenen Kardinals Lagrange. Geradezu polemisch beschwört es die Vergänglichkeit eines jeden: »Bald wirst du sein wie ich, ein stinkender Leichnam, Fraß der Würmer«. Nicht genug: Er selbst ließ sich als verwesender Leichnam auf der Grabplatte plastisch nachstellen. (Laut Philippe Ariès - das nur am Rande - wandelte sich im 15. Jahrhundert der gisant, der liegend dargestellte Tote, und sieht bildlich dem Kadaver immer ähnlicher, zu erkennen an der makabren Verwesungsfigur des transi. Noch später wird der Tote - aufs Skelett reduziert - als morte secca in der Grabplastik wiedergegeben werden.)

17754  Datum: 2002-10-01 13:35:43
Beeblebrox ( keine Email / keine Homepage) schrieb:

Vor den 100ern kommen "sie" wieder wie die Fliegen.

17753  Datum: 2002-10-01 13:35:21
Beeblebrox ( keine Email / keine Homepage) schrieb:

Immer noch wenig los hier.

17752  Datum: 2002-10-01 13:34:58
Beeblebrox ( keine Email / keine Homepage) schrieb:

Solange muss man als Schläfer bei den "Grünen" überwintern.

17751  Datum: 2002-10-01 13:34:29
Beeblebrox ( keine Email / keine Homepage) schrieb:

Zur Landtagswahl in Hessen könnte man den wieder reaktivieren.

17750  Datum: 2002-10-01 13:33:56
Beeblebrox ( keine Email / keine Homepage) schrieb:

Da ist ja der Wahlkreis fast spannender.

17749  Datum: 2002-10-01 13:33:23
Beeblebrox ( keine Email / keine Homepage) schrieb:

ja, früher mal. Vor Ernsts Urlaub.

17748  Datum: 2002-10-01 13:33:22
schickelhube ( keine Email / keine Homepage) schrieb:

...das sollte nicht vergessen werden.

17747  Datum: 2002-10-01 13:32:53
schickelhube ( keine Email / keine Homepage) schrieb:

aber es war schon mal mehr los hier...

17746  Datum: 2002-10-01 13:28:13
Beeblebrox ( keine Email / keine Homepage) schrieb:

ausgesprochen wenig los hier.

17745  Datum: 2002-10-01 12:53:22
schickelhube ( keine Email / keine Homepage) schrieb:

sehr wenig los.

17744  Datum: 2002-10-01 12:46:19
Quodlibet ( keine Email / keine Homepage) schrieb:

*gähnt*

17743  Datum: 2002-10-01 12:41:39
Beeblebrox ( keine Email / keine Homepage) schrieb:

.... wenig los hier ....

17742  Datum: 2002-10-01 11:44:43
Quodlibet ( keine Email / keine Homepage) schrieb:

Newsticker

Nida-Rümelin gibt sein Amt auf

Nach knapp zwei Jahren gibt Kulturstaatsminister Nida-Rümelin sein Amt auf und geht wieder in die Wissenschaft. Als möglicher Nachfolger ist der Berliner SPD-Politiker Thomas Krüger von der Bundeszentrale für politische Bildungsarbeit im Gespräch.

Quelle: www.tagesschau.de

Was hat das Lockenköpfchen in seiner Amtszeit eigentlich in die Wege gebracht?

17741  Datum: 2002-10-01 10:11:32
Quodlibet ( keine Email / keine Homepage) schrieb:

Ich wünsche einen gesegneten tag allerseits

Kalenderblatt 2002: 1. Oktober

Hamburg (dpa) - Das aktuelle Kalenderblatt für den 1. Oktober: 40. Kalenderwoche 274. Tag des Jahres Noch 91 Tage bis zum Jahresende

Sternzeichen: Waage

Namenstag: Emanuel, Giselbert, Platon, Remigius, Roman

HISTORISCHE DATEN

2001 - In Deutschland läuft die Rasterfahndung nach international tätigen Terroristen an. Nach den Anschlägen vom 11. September in den USA hatten sich die Innenminister auf einheitliche Rasterkriterien verständigt

2000 - Zwei britische Hovercraft-Fähren überqueren nach 30 Jahren zum letzten Mal den Ärmelkanal nach Frankreich. Die Fähren wurden vor 30 Jahren als revolutionäre Neuheit im Fährverkehr über den Ärmelkanal gepriesen

1996 - Der Internationale Seegerichtshof der Vereinten Nationen in Hamburg nimmt seine Arbeit auf

1992 - Auf Anregung des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz (IKRK) verabschieden Vertreter von 159 Staaten in Genf eine Deklaration zum besseren Schutz für Kriegsopfer

1990 - Das sowjetische Parlament verabschiedet ein Gesetz zum Schutz von Glauben und Gewissensfreiheit, das den Bürgern erstmals das Recht auf freie Religionsausübung gibt

1987 - Die südafrikanische Provinz Natal wird nach einwöchigen schweren Regenfällen - den schlimmsten in der Geschichte des Landes - zum Katastrophengebiet erklärt. 251 Menschen werden tot geborgen, 154 vermisst

1982 - Ein konstruktives Misstrauensvotum im Deutschen Bundestag stürzt die SPD-Regierung von Helmut Schmidt. Der Bundestag wählt mit der neuen CDU/CSU-FDP Mehrheit Helmut Kohl (CDU) zum 6. Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland

1975 - Die britische Kronkolonie Seychellen erhält die innere Selbstverwaltung

1949 - Vor dem Kaiserpalast in Peking proklamiert der Führer der Kommunistischen Partei Chinas, Mao Tsetung, die Volksrepublik China

1921 - Im Berliner Stadtteil Schöneberg wird das erste deutsche Müllkraftwerk in Betrieb genommen

AUCH DAS NOCH

1992 - dpa meldet: - Ein nordenglisches Hotel hat elf notorische Schnarcher zu einer kostenlosen Übernachtung eingeladen, um die Schalldichte seiner Zimmer zu testen

GEBURTSTAGE

1943 - Jean-Jacques Annaud (59), französischer Filmregisseur («Der Name der Rose»)

1942 - Günter Wallraff (60), Journalist und Schriftsteller («Der Aufmacher. Der Mann, der bei «Bild» Hans Esser war», «Ganz unten»)

1937 - Peter Stein (65), Regisseur («Faust») und Theaterleiter

1935 - Julie Andrews (67), britische Schauspielerin («Viktor und Viktoria») und Sängerin

1930 - Philippe Noiret (72), französischer Schauspieler («Das Leben und nichts anderes»)

TODESTAGE

1992 - Petra Kelly, deutsche Politikerin und Gründungsmitglied der Grünen, geb. 1947, erschossen von ihrem Lebensgefährten Gert Bastian. Bastian begeht nach der Tat Selbstmord. Beide werden am 19.10.1992 tot aufgefunden

1968 - Romano Guardini, deutscher Theologe und Religionsphilosoph («Der Mensch und der Glaube. Versuche über die religiöse Existenz in Dostojewskijs großen Romanen»), geb. 1885



17740  Datum: 2002-10-01 08:37:27
Der kleine Mann ( keine Email / keine Homepage) schrieb:

Na, diesmal muß ich es also NICHT ausbaden.

17739  Datum: 2002-10-01 08:27:39
Dr. Barbara Hendricks ( keine Email / keine Homepage) schrieb:

Das Einkommensteuerrecht unterscheidet bei der Berücksichtigung
von Aufwendungen zwischen dem Bereich der Einkunftserzielung
und der privaten Einkommensverwendung. Aufwendungen, die mit
der Erzielung von steuerpflichtigen Einkünften zusammenhängen (Be-triebsausgaben/
Werbungskosten), können grundsätzlich von den ent-sprechenden
Einnahmen abgezogen werden. Aufwendungen hinge-gen,
die die private Lebensführung betreffen, sind grundsätzlich steu-erlich
nicht abziehbar (§ 12 EStG). Sie können nur in einigen vom Ge-setzgeber
genau bezeichneten Fällen steuermindernd berücksichtigt
werden, z. B. als Sonderausgaben (§§ 10, 10b, 10c EStG) oder als au-ßergewöhnliche
Belastungen (§§ 33 bis 33c EStG).
Da Aufwendungen für Sonderanfertigungen von Mobiliar oder Klei-dung
wegen besonderer Körpergröße keine außergewöhnliche Belas-tung
darstellen, ist eine steuerliche Berücksichtigung nicht möglich.

17738  Datum: 2002-10-01 08:26:15
Nicolette Kressl ( keine Email / keine Homepage) schrieb:

Können besonders große Menschen (sog.
Großwüchsige), ähnlich wie kleinwüchsige
Menschen, besondere Ausgaben, die beispiels-weise
für Sonderanfertigungen von Betten, Ti-schen
oder sonstigem Mobiliar entstehen, nach
§ 33 oder § 33b Einkommensteuergesetz gel-tend
machen?

17737  Datum: 2002-10-01 08:25:42
Beeblebrox ( keine Email / keine Homepage) schrieb:

Kennt hier jemand Nicolette Kressl?

Sie ist(war?) Bundestagsabgeordnete (SPD) und hat neulich auch mal was gefragt (BT-Drucks. 14/9971)

17736  Datum: 2002-10-01 08:18:45
Uwe-Karsten Heye ( keine Email / keine Homepage) schrieb:

Die vom Fragesteller unterstellte „Strategie“ der Bundesregierung
gibt es nicht. Die Bundesregierung bekennt sich ohne Einschränkung
zur Achtung, Wahrung und zum aktiven Schutz der grundgesetzlich
garantierten Pressefreiheit.

17735  Datum: 2002-10-01 08:18:00
Steffen Kampeter ( keine Email / keine Homepage) schrieb:

Was ist unter der Strategiealternative der Bun-desregierung
„Draufhauen“, die der Stellver-tretende
Regierungssprecher Belá Anda als
eine von zwei möglichen Alternativen gegen-über
„Bild“ lt. „FOCUS“ vom 2. September
2002 empfohlen hat, konkret zu verstehen,
und ist diese Strategiealternative vor dem Hin-tergrund
der grundgesetzlich garantierten
Pressefreiheit mit Bundeskanzler Gerhard
Schröder abgestimmt?

17734  Datum: 2002-10-01 08:17:06
Beeblebrox ( keine Email / keine Homepage) schrieb:

Heute: Abgeordnetenfragen (und Antworten darauf), die nicht jeder kennt.

17733  Datum: 2002-10-01 07:02:11
Gerhard Schröder ( keine Email / keine Homepage) schrieb:


"Guten Morgen Herr Beeblebrox"

17732  Datum: 2002-10-01 05:46:40
Beeblebrox ( keine Email / keine Homepage) schrieb:

....wenn ich dabei bin.
Also bis später.

17731  Datum: 2002-10-01 05:46:22
Beeblebrox ( keine Email / keine Homepage) schrieb:

Wie immer.

17730  Datum: 2002-10-01 05:46:13
Beeblebrox ( keine Email / keine Homepage) schrieb:

Und natürlich fair.

17729  Datum: 2002-10-01 05:46:02
Beeblebrox ( keine Email / keine Homepage) schrieb:

Dann wird das auch alles viel sportlicher.

17728  Datum: 2002-10-01 05:45:48
Beeblebrox ( keine Email / keine Homepage) schrieb:

Dann sind auch die anderen wach.

17727  Datum: 2002-10-01 05:45:27
Beeblebrox ( keine Email / keine Homepage) schrieb:

Dann weitersehen.

17726  Datum: 2002-10-01 05:45:17
Beeblebrox ( keine Email / keine Homepage) schrieb:

Dann zur Arbeit fahren.

17725  Datum: 2002-10-01 05:45:06
Beeblebrox ( keine Email / keine Homepage) schrieb:

Naja, erstmal frühstücken.

17724  Datum: 2002-10-01 05:44:54
Beeblebrox ( keine Email / keine Homepage) schrieb:

17.800?

17723  Datum: 2002-10-01 05:40:19
Beeblebrox ( keine Email / keine Homepage) schrieb:

Guten Morgen allerseits.

17722  Datum: 2002-09-30 21:26:23
Dr. Hasenbein ( keine Email / keine Homepage) schrieb:

Hallo liebe Damen und Herren!
Mit Freude stelle ich fest, dass noch genuegend DAs im
WK300 waren, um f22punk hoffentlich den Garaus zu machen.
Noch ein kleiner PAV-Feldzug bis wir alle draussen sind?
Weder Kater Karlo fuer sein offenes Bekenntnis zum Superlupo-Magazin,
noch Kilgore fuer sein Nachruf-Poster sind rausgeflogen.
Das gibt doch Hoffnung, darkness ein zweites Mal hinwegzufegen, oder?

Herzliche Grüsse
Dr. Hasenbein

17721  Datum: 2002-09-30 20:42:27
Administrator ( keine Email / keine Homepage) schrieb:

Mandy Kasulke
Ich bin für ein PAV, weil der Frosch immer gegen andere hetzt und sie schlecht macht. Er verbreitet eine schlechte Stimmung in der Partei.

f22punk
Er scheint es nicht verdaut zu haben seine Freunde aus dem Wussowclan verloren zu haben, er ist nur am Pöbeln und stört den Parteifrieden. Deswegen meine Antrag auf Parteiausschluß

darkness
Ich beantrage diesen PA, weil Der Frosch in einem fort stänkert und alle aktiven beleidigt sowie keinen wesentlichen Beitrag zum Parteileben leistet, auch keine konstruktive Kritik, welche ich durchaus als Wichtig ansehen würde.

17720  Datum: 2002-09-30 20:22:52
Beeblebrox ( keine Email / keine Homepage) schrieb:

terf und seine teufel

17719  Datum: 2002-09-30 20:22:22
Beeblebrox ( keine Email / keine Homepage) schrieb:

Das können sich nur Ossis ausgedacht haben.

17718  Datum: 2002-09-30 20:20:50
Beeblebrox ( keine Email / keine Homepage) schrieb:

IRC-Chats sind albern!

17717  Datum: 2002-09-30 18:12:42
Hans Shaft ( keine Email / keine Homepage) schrieb:

Ihnen auch Quodlibet, auch wenn Sie es wohl kaum noch rechtzeigt lesen können.

17716  Datum: 2002-09-30 16:56:18
Quodlibet ( keine Email / keine Homepage) schrieb:

so, ich habe das meinige für heute getan, ich wünsche allen einen guten feierabend

17715  Datum: 2002-09-30 16:44:43
Quodlibet ( keine Email / keine Homepage) schrieb:

hier noch ein schöner link für alle comicfans:

http://www.ddr-comics.de/atomino.htm

17714  Datum: 2002-09-30 16:39:10
Quodlibet ( keine Email / keine Homepage) schrieb:

Der Feierabend naht, kauft Draht

17713  Datum: 2002-09-30 13:35:06
schickelhube ( keine Email / keine Homepage) schrieb:

sind ja viele im urlaub.

und niemand schaut mehr in der kampa vorbei.

17712  Datum: 2002-09-30 13:27:04
Beeblebrox ( keine Email / keine Homepage) schrieb:

Naja, die noch nötigen 10 Stimmen werden wir wohl nur noch schwer zusammenbringen können - oder?

17711  Datum: 2002-09-30 13:23:39
schickelhube ( keine Email / keine Homepage) schrieb:

nö schon lange nicht mehr,
da haben doch jetzt ganz andere das ruder übernommen.
ich schaue nur noch ab und zu mal in der kampa vorbei.

17710  Datum: 2002-09-30 13:14:48
Beeblebrox ( keine Email / keine Homepage) schrieb:

Ach, Sie sind nicht mehr (in)direkt involviert?

17709  Datum: 2002-09-30 13:09:23
schickelhube ( keine Email / keine Homepage) schrieb:

hab schon gehört vom PAV, ich hoffe doch es kommt durch.

17708  Datum: 2002-09-30 13:07:57
Beeblebrox ( keine Email / keine Homepage) schrieb:

Frl. Schickelhube, noch da?
Zum Spaß noch das PAV gegen f22punk durchziehen?

17707  Datum: 2002-09-30 13:04:09
Zagatta ( keine Email / keine Homepage) schrieb:

Roland Koch, der Ministerpräsident von Hessen. Herr Koch, ich bedanke mich für das Gespräch.

17706  Datum: 2002-09-30 13:03:40
Koch ( keine Email / keine Homepage) schrieb:

Das ist ja dummes Zeug, weil, wenn diese Leute ein paar Mark mehr Steuern zahlen, verlagern sie ihr Vermögen. Das ist ja bei den Großen, wie wir nun in vielen Geschichte wissen... denken Sie mal, wo das Vermögen eines Menschen, dem etwa die ganze Metro gehört, seit zwanzig Jahren ist, warum das in der Schweiz ist und nicht in Deutschland? Große Vermögen können sich darauf einrichten. Aber große Vermögen alleine bringen keine Steuern - davon gibt es viel zu wenige -, sondern auch Erbschaftssteuer, auch Vermögenssteuer trifft eben dann den, der sich für seine Altersversorgung neben seinem Einfamilienhaus eine Eigentumswohnung gekauft hat oder für seine Kinder. Der ist dann derjenige, der unmittelbar betroffen ist, und da wird das Geld des Staates gemacht. Also, immer zu glauben, es gebe irgendwo jemanden ganz Reiches, der die Steuern bezahle, das ist die Hoffnung, die die Sozialdemokraten erwecken, aber das ist nicht das, was in der Realität vorkommt.

17705  Datum: 2002-09-30 13:03:17
Zagatta ( keine Email / keine Homepage) schrieb:

Herr Koch, wir sprechen doch wirklich von sehr großen Vermögen. Wäre es dann nicht besser, diese Leute zahlen Steuern statt anonyme Parteispenden in Millionenhöhe?

17704  Datum: 2002-09-30 13:02:43
Beeblebrox ( keine Email / keine Homepage) schrieb:

Da ist man mal eine halbe Stunde Kaffee trinken, schon verpasst man den Run auf die 17700. Macht aber nix, wieder Nerven geschont.

17703  Datum: 2002-09-30 12:57:40
z ( keine Email / keine Homepage) schrieb:

z

17702  Datum: 2002-09-30 12:59:42
schickelhube ( keine Email / keine Homepage) schrieb:




YEAH!!! 17700

17701  Datum: 2002-09-30 12:58:35
z ( keine Email / keine Homepage) schrieb:



17700  Datum: 2002-09-30 12:57:29
Gentechnik: Forscher lassen Zähne im Darm von Ratten wachsen ( keine Email / keine Homepage) schrieb:

Auf dem Weg zur Erzeugung eines natürlichen Zahnersatzes ist US- Forschern nach eigenen Angaben ein erster Schritt gelungen.

In einem gentechnischen Experiment sei es gelungen, Zähne von Schweinen
ANZEIGE

im Darm von Ratten wachsen zu lassen, teilten Wissenschaftler des Forsyth- Insitituts in Boston im US-Bundesstaat Massachusetts am Donnerstag mit. Dies lege nahe, dass es für die Bildung von Zähnen Stammzellen gebe, mit deren Hilfe eines Tages das Nachwachsen von Zähnen angeregt werden könne. Die Tage des künstlichen Zahnersatzes durch Prothesen, Brücken und Kronen seien gezählt.

"Die Möglichkeit, zahnbildende Stammzellen zu identifizieren, zu isolieren und zu vermehren hat das Potenzial, die Zahnmedizin zu revolutionieren", sagte Institutschef Dominick DePaola. Die Forscher hofften, innerhalb von fünf Jahren so weit zu sein, dass Zähne in einer bestimmten Größe und Form wachsen. In zehn Jahren könne es dann möglich sein, das Wachstum menschlicher Zähne auszulösen.

Bei dem Experiment bildeten sich den Angaben zufolge innerhalb von 30 Wochen kleine Zahnkronen, die Zahnschmelz und Dentin enthielten. Dentin ist eine knochenähnliche Substanz unter dem Zahnschmelz. Die Studie wird am 1. Oktober im "Journal of Dental Research" veröffentlicht.

17699  Datum: 2002-09-30 12:57:26
runner ( keine Email / keine Homepage) schrieb:

run run run

17698  Datum: 2002-09-30 12:57:22
das blut ( keine Email / keine Homepage) schrieb:

gefriert?

17697  Datum: 2002-09-30 12:56:57
die spannung ( keine Email / keine Homepage) schrieb:

steigt

17696  Datum: 2002-09-30 12:56:37
niemand ( keine Email / keine Homepage) schrieb:

wirklich niemand

17695  Datum: 2002-09-30 12:56:16
keiner ( keine Email / keine Homepage) schrieb:

da der mit macht?

17694  Datum: 2002-09-30 12:55:55
run baby run ( keine Email / keine Homepage) schrieb:

run until end

17693  Datum: 2002-09-30 12:55:32
ja ja ( keine Email / keine Homepage) schrieb:

daumendrück

17692  Datum: 2002-09-30 12:55:14
selber schuld ( keine Email / keine Homepage) schrieb:

wenn man seine zeit im chat vertrödelt

17691  Datum: 2002-09-30 12:54:44
so ( keine Email / keine Homepage) schrieb:

start the run

17690  Datum: 2002-09-30 12:54:28
nobody ( keine Email / keine Homepage) schrieb:

is here

17689  Datum: 2002-09-30 12:50:17
u r a commie? go home! ( keine Email / keine Homepage) schrieb:



17688  Datum: 2002-09-30 12:48:12
upps, tehran news ( keine Email / keine Homepage) schrieb:


baggerexporte stoppen?

17687  Datum: 2002-09-30 12:42:18
nene ( keine Email / keine Homepage) schrieb:



17686  Datum: 2002-09-30 12:39:13
jaja ( keine Email / keine Homepage) schrieb:



17685  Datum: 2002-09-30 12:37:10
SPD und Grüne wollen Hasch entkriminalisieren ( keine Email / keine Homepage) schrieb:

Die SPD will nach einem Bericht des "Spiegel" offenbar Forderungen der Grünen nach liberaleren Drogengesetzen nachgeben. In einem internen Papier der SPD-Wahlkampfzentrale Kampa, das drei Tage vor der Wahl geschrieben worden sei, werde zwar die vollständige Legalisierung von weichen Drogen wie Cannabis weiterhin abgelehnt. Zugleich werde aber die Bereitschaft der SPD unterstrichen, in der kommenden Legislaturperiode bei den weichen Drogen die "Entkriminalisierung von Besitz und Konsum geringer Mengen" voranzutreiben.

In den Koalitionsverhandlungen soll laut "Spiegel" über eine entsprechende Änderung des Betäubungsmittelgesetzes beraten werden. So könnte demnach der Besitz von bis zu 30 Gramm Cannabis zum Eigenverbrauch generell straffrei bleiben.

17684  Datum: 2002-09-30 12:34:15
Grüner Schleim vielleicht - grüne Männchen wohl kaum ( keine Email / keine Homepage) schrieb:

Einen Beweis haben sie noch nicht gefunden, den Traum von fremden Leben irgendwo im Universum geben die Astronomen aber nicht auf. Zu ernüchternd wäre die Vorstellung, dass wir Menschen tatsächlich allein sind im All. Deshalb forschen sie weiter in den verschiedenen Sonnensystemen, ihre Erkenntnisse
ANZEIGE

tauschen die Wissenschaftler derzeit auf einem internationalen Kongress in Berlin aus. Einer von ihnen ist der Astrophysiker Harald Lesch, der sich zu seiner Faszination für Außerirdische bekennt: Natürlich reize ihn "die Suche nach einem Planeten, der Leben hervorbringt". Vor allem, wenn diese Lebewesen "dann auch noch nach uns suchen", setzt er augenzwinkernd hinzu.

Ausgehend vom "Prinzip der Durchschnittlichkeit" - also dass der Mensch nichts Besonderes ist - darf ein Naturwissenschaftler annehmen, dass es irgendwo im Universum nochmal einen Planeten wie die Erde gibt, sagt Lesch optimistisch. Die konkreten Voraussetzungen für die Entstehung von Leben allerdings sind vielfältig. So muss die Entfernung des Planeten zu seiner Sonne sehr stabil sein, damit ein lebensfreunliches Umfeld entstehen kann, das nicht gleich wieder von fatalen Klimaschwankungen zunichte gemacht wird. Der Planet braucht ferner einen großen Mond als Begleiter. Denn auch unsere Erde würde sich ohne ihren Mond viel schneller drehen, heftige Winde würden über die Oberfläche fegen und sehr unwirtliche Bedingungen schaffen.

Auch ohne einen relativ nahe gelegenen großen Gasplaneten wie den Jupiter bei uns, könnte auf einem Planeten kein dauerhaftes Leben entstehen. Der Jupiter ist 320mal schwerer als die Erde und fängt wegen seiner höheren Gravitation die im All herumschwirrenden Meteroiten ab. Ohne den Jupiter gäbe es Lesch zufolge alle 150.000 bis 200.000 Jahre einen katastrophalen Meteoriten-Einschlag auf der Erde. Größere Gesteinsbrockens könnten dabei so viel Staub aufwirbeln, dass sich die Sonne verdunkelt. Ein solches Ereignis könnte vor 65 Millionen Jahren wegen seiner extremen Auswirkungen auf das Erd-Klima den Dinosauriern zum Verhängnis geworden sein. Auch vor der kosmischen Strahlung muss das Leben auf einem Planeten geschützt werden. Einen solchen Schutzschirm bildet im Falle der Erde ihr Magnetfeld.

Um unsere Sonne herum bietet nur ein schmales Band um Erde und Mars herum die Möglichkeit für Leben. Die Venus liegt knapp außerhalb dieses Bereichs, sie ist der Sonne zu nahe, weshalb es dort zu heiß ist. Aber auch der erdähnliche Mars liegt nur theoretisch in dem so genannten "Lebensgürtel" um die Sonne. In seiner dünnen Atmosphäre kommt es häufig zu Staubstürmen. Und auch die Duchschnittstemperatur von minus 40 Grad ist nicht gerade lebensfördernd.

Auf ihrer Suche nach erdähnlichen Planeten außerhalb unseres Sonnensystems haben die Astronomen bisher rund hundert Gestirne ausgemacht. Die meisten davon aber sind viel größer als die Erde und damit ist die Wahrscheinlichkeit für Leben viel kleiner. Trotzdem geben die Forscher nicht auf: Ihre Aufmerksamkeit gilt vor allem jedem Anzeichen von Leben, also etwa bestimmten Gasen wie Ozon, die auf biochemische Aktivität hinweisen. Auf eine kommuninikationsfähige Zivilisation zu stoßen, wagen die Experten kaum zu hoffen. "Das Leben braucht vier Milliarden Jahre bis zur Entwicklung von Intelligenz", rechnet Lesch vor. "Zumindest die Form von Intelligenz, wie wir sie verstehen."

Deshalb träumen die Wissenschaftler vielleicht von menschlicher Intelligenz irgendwo im All, rational betrachtet rechnen sie aber allerhöchstens damit, einfache Formen von Leben zu entdecken. "Grünen Schleim werden wir vielleicht finden", sagt Astrophysiker Lesch. "Grüne Männchen wohl kaum."

17683  Datum: 2002-09-30 12:31:12
Koch ( keine Email / keine Homepage) schrieb:

Wenn Sie die Freibeträge so hoch machen, dass es keinen stört, zahlt ja auch keiner mehr Steuern. Das ist ja eine ziemlich verlogene Diskussion, die dort geführt wird, indem man glaube, der Neid auf einige wenige, sehr vermögende Menschen würde ausreichen, Steuerpolitik zu legitimieren. Noch einmal: Die Sache in Hessen, bei der wir ein Problem haben, liegt alleine in der Steuer für große Unternehmen - fünf Milliarden Ausfall in zweieinhalb Jahren -, und zwar nicht, weil wir beschlossen hatten, dass die Unternehmen in Zukunft in Deutschland Steuern ausbezahlt bekommen, sondern weil die Bundesregierung ein Gesetz gemacht hat, mit dem man Gewinne endlos lang mit Verlusten verrechnen kann, indem man sie mit dem Ausland verrechnen kann und viele andere Dinge. Hier sind handwerklich schlechtgemachte Steuergesetzgebungen. Die kann man in vernünftige Formen zurückführen - übrigens auch mit unserer Kooperation. Aber jetzt aus Verzweiflung darüber, dass die Kassen so leer sind, wie man vor der Bundestagswahl wusste, eine neue Neiddebatte, so eine neue Bauchdebatte zu führen. Erst war es der Anti-Amerikanismus, jetzt ist es sozusagen der Neid gegenüber Reichen. Wenn es niemanden in Deutschland...

17682  Datum: 2002-09-30 12:30:53
Zagatta ( keine Email / keine Homepage) schrieb:

Aber Herr Koch, wenn man die Freibeträge sehr, sehr hoch ansetzt, was spricht denn dann dagegen, mehrfache Millionäre etwas dazu beitragen zu lassen, dass auch Schülern in Hessen endlich ein besseres Lernen ermöglicht werden kann?

17681  Datum: 2002-09-30 12:21:54
Quodlibet ( keine Email / keine Homepage) schrieb:

30. September

Todestage:

Todestage: 1955 - James Dean, amerikanischer Filmschauspieler tödlich verunglückt, geb. 1931

17680  Datum: 2002-09-30 11:59:41
Koch ( keine Email / keine Homepage) schrieb:

Ach, wissen Sie, im Bundesrat ist es zunächst einmal so, dass jeder für sein Land in seiner eigenen Verantwortung entscheidet. Insofern gucke ich da nicht erst nach links und nach rechts, sondern sage meine Meinung. Ich glaube, dass ich genügend Kolleginnen und Kollegen im Bundesrat finde, die das genauso sehen. Es ist ja noch zusätzlich so, dass die Vorschläge von Herrn Gabriel und Herrn Kollegen Beck, wie sie letzte Woche gemacht worden sind, ganz typische West-Vorschläge sind. In den neuen Bundesländern die Erbschaftssteuer und Vermögenssteuer erhöhen zu wollen, ringt den Kollegen zu recht nur ein verzweifeltes Lächeln ab, weil die Entstehung eben nach den Bundesländern gerechnet werden, und insofern an dieser Stelle schon offensichtlich ist: Hier versuchen Einzelne sich über Wasser zu halten, weil die Rahmenbedingungen für sie schlecht geworden sind. Diese schlechten Rahmenbedingungen teile ich. Die haben wir in Hessen ganz genau so. Nur man muss eben wissen: Alleine die miserabel gemachte Körperschaftssteuergesetzgebung führt dazu, dass in einem Steuerland wie Hessen, in einem wirtschaftsstarken Land das Nettodefizit in der Liquidität, das Geld, das wir in unseren Finanzämtern des Landes einnehmen im Jahre 2000 zu diesem Jahr, etwa fünf Milliarden Euro beträgt. Wir haben 2000 drei Milliarden Euro Körperschaftssteuer eingenommen und wir haben in diesem Jahr bisher zwei Millionen Körperschaftssteuer Netto an die Unternehmen bisher ausgezahlt.

17679  Datum: 2002-09-30 11:59:22
Zagatta ( keine Email / keine Homepage) schrieb:

Und Sie würden im Bundesrat - das haben Sie klar gemacht - solche Pläne auf alle Fälle zum Fall bringen? Sind Sie denn sicher, dass Sie das da überhaupt verhindern können? Sie haben das ja schon öfters versucht, und das ist auch in die Hose gegangen.

17678  Datum: 2002-09-30 11:58:53
Koch ( keine Email / keine Homepage) schrieb:

Also, was das mit seiner Sache oder anderer Sache zu tun hat, das ist nach unserer Verfassung ja ein bisschen komplizierter. Ohne die Zustimmung des Deutschen Bundestages geht gar nichts im Steuerrecht. Das halte ich persönlich für falsch. Ich würde mich freuen, Eichel hätte recht, so dass man sagen kann: Das sind Ländersteuern, wir können sie selbst entscheiden, von mir aus auch noch, wir können sie in den Bundesländern selbst entscheiden, denn sie fließen ja einzelnen Bundesländern alleine nicht zu. Das ist zur Zeit nicht so, und insofern müssen wir uns immer über die Wirkungen für Deutschland unterhalten, und dabei bleibt klar: Wenn ein Politiker in diesen Tagen auch nur das Wort Steuererhöhung in den Mund nimmt, völlig egal, ob es ein Ministerpräsident oder der Bundesfinanzminister ist, zerstört er damit weitere schmale Wachstumsoptionen, die wir haben. Unsere Staatshaushalte leiden im Augenblick nicht darunter, dass wir zu niedrige Steuersätze haben. Sie leiden darunter, dass die deutsche Wirtschaft sich von Europa abgekoppelt hat in ihrem Wachstum nach unten oder gar in ihrem Schrumpfungsprozess. Es gibt im Augenblick in den ganzen Koalitionsgesprächen überhaupt keinen Ansatz für eine Hoffnung, dass die Regierung sich darum kümmern würde, dass dies besser wird. Ein Prozent Wachstum im Jahr mehr löst alle unsere Steuerprobleme, ob es Bund oder Länder sind, wie sie im Augenblick aktuell beschrieben werden. Bei zwei Prozent gar nicht auszudenken, dass wir wieder Politik gestalten können. Das heißt, die deutsche Politik und die Sozialdemokraten, ob im Land oder Bund, müssen sich darum kümmern, dass Deutschland wieder Wachstum bekommt, und dazu ist in der letzten Woche kein einziges Wort gefallen. Viel zu viel Steuererhöhungen und andere Diskussionen, und auch bei den Streichungen werden wir uns das noch anschauen müssen: Sind das Investitionen, die gestrichen werden, die wieder der Wirtschaft schaden, oder wo holt Eichel das Geld her?

17677  Datum: 2002-09-30 11:58:29
Zagatta ( keine Email / keine Homepage) schrieb:

Finanzminister Eichel stellt in der Süddeutschen Zeitung von heute ja auch klar, dass solche Ländersteuern wie die Vermögenssteuer gar nicht seine, sondern Ländersache sind. Was also ist denn so schlimm daran, wenn Ihre SPD-Kollegen Gabriel oder Beck jetzt Vorschläge machen, wie wieder Geld in die klammen Kassen der Länder kommen kann?

17676  Datum: 2002-09-30 11:57:16
Koch ( keine Email / keine Homepage) schrieb:

Gut, zunächst einmal hat Herr Eichel gesagt, was er will. Das nehme ich zur Kenntnis. Das bedeutet noch nicht, dass die Koalition das am Ende beschließt. Der bunte Reigen von Gedanken für die Steuererhöhung beinhaltete zum Beispiel die Gesundheitsministerin, die pro Zigarette eine Gesundheitszulage haben will, beinhaltet die Grünen, die ja ein nicht unbedeutender Koalitionspartner nach der Bundestagswahl sind, die eine Fortsetzung der Erhöhung der Ökosteuer haben wollen. Also, der Bundesfinanzminister hat heute gesagt, er will in seinem Haushalt sparen. Das ist gut so. Das müssen wir in den Länderhaushalten schon länger machen. Die Diskussion der Länderkollegen, sich über Steuererhöhungen zu finanzieren, ist aus meiner Sicht genauso falsch. Sie sind das Opfer der Bundespolitik. Alle Steuerausfälle der Länder bisher beruhen auf Fehlern, insbesondere der Körperschaftssteuer der Bundesregierung, und trotzdem ist Steuererhöhung für eine Wirtschaft, die in so großen Gefahren ist, absolutes Gift, und es bleibt deshalb auch beim klaren Nein.

17675  Datum: 2002-09-30 11:56:52
Zagatta ( keine Email / keine Homepage) schrieb:

Herr Koch, Ihre Empörung, die war ja vielleicht noch nachzuvollziehen, aber mittlerweile hat Bundesfinanzminister Eichel in diesen Koalitionsgesprächen klargestellt, dass er keine Steuererhöhungen will. Haben Sie sich da also zu früh aufgeregt?

17674  Datum: 2002-09-30 11:56:14
Beeblebrox ( keine Email / keine Homepage) schrieb:

Achso

17673  Datum: 2002-09-30 11:55:54
Quodlibet ( keine Email / keine Homepage) schrieb:

na, der Kampfhund

17672  Datum: 2002-09-30 11:55:26
Beeblebrox ( keine Email / keine Homepage) schrieb:

?

17671  Datum: 2002-09-30 11:55:36
Quodlibet ( keine Email / keine Homepage) schrieb:

Was die uralte Frage wieder aufruft:

Welches Tier hat das Arschloch an der Seite?

Und Gruß zurück ihnen

17670  Datum: 2002-09-30 11:55:07
Beeblebrox ( keine Email / keine Homepage) schrieb:

Gruß der Tageszeit, Herr Quodlibet.

17669  Datum: 2002-09-30 11:54:48
Koch ( keine Email / keine Homepage) schrieb:

Guten Morgen, Herr Zagatta

17668  Datum: 2002-09-30 11:54:27
Zagatta ( keine Email / keine Homepage) schrieb:

Ob von der SPD oder von der Union geführt, eines haben die deutschen Bundesländer gemeinsam: Es fehlt ihnen an Geld in den öffentlichen Kassen, und die Lage wird immer schlimmer. Um dem entgegen zu wirken, fordern Ministerpräsidenten aus den Reihen der SPD jetzt, die Erbschaftssteuer zu erhöhen und die Vermögenssteuer wieder einzuführen. Weil davon vor der Bundestagswahl keine Rede war, hagelt es natürlich Protest. Zu denen, die sich über Wahlbetrug empören und gleich angekündigt haben, solche Steuererhöhungen im Bundesrat zu kippen, gehört Roland Koch, der Ministerpräsident von Hessen. Guten Morgen, Herr Koch.

17667  Datum: 2002-09-30 11:52:41
Quodlibet ( keine Email / keine Homepage) schrieb:

Presseschau

Bissiger Bullterrier bringt Prinzessin Anne vor Gericht

London (dpa) - Die britische Prinzessin Anne (52) hat für den 9. Oktober eine Gerichtsvorladung bekommen. Die Tochter der Queen muss sich nach einem Bericht der «Sunday Mail» für das Benehmen eines ihrer Bullterrier verantworten, der im Park von Windsor einen Spaziergänger ins Bein gebissen haben soll. Ein Sprecher des Buckingham-Palastes bestätigte die Vorladung, gab aber keine weiteren Einzelheiten bekannt.

17666  Datum: 2002-09-30 11:49:59
Beeblebrox ( keine Email / keine Homepage) schrieb:

27. Sept.: Der Bundesrat hat heute einer Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen zugestimmt, die eine Ausweitung des Rauchverbotes auf unterirdischen Bahnsteiganlagen vorsieht.

17665  Datum: 2002-09-30 11:33:48
Beeblebrox ( keine Email / keine Homepage) schrieb:

Mahlzeit

17664  Datum: 2002-09-30 10:54:41
justine ( keine Email / keine Homepage) schrieb:

upps, der ist der test schon weg.

17663  Datum: 2002-09-30 09:39:56
Beeblebrox ( keine Email / keine Homepage) schrieb:

Ich strenggenommen auch nicht.

17662  Datum: 2002-09-30 09:38:11
Hans Shaft ( keine Email / keine Homepage) schrieb:

Ich würde ja gerne mitkämpfen, Herr Beeblebrox, aber im Moment habe ich dafür nicht die Zeit.

17661  Datum: 2002-09-30 09:30:11
Beeblebrox ( keine Email / keine Homepage) schrieb:

Nehmen wir an, eine Person P befindet sich in einer Situation S, in der H zu tun verboten und der Vollzug von H mit Strafe S bedroht ist. Falls P rational handelt, dann wird P H genau dann unterlassen, wenn der Erwartungswert des Nutzens von H unter der Bedingung S geringer ist als der Erwartungswert des Nutzens bei Unterlassung von H.

17660  Datum: 2002-09-30 09:29:57
Beeblebrox ( keine Email / keine Homepage) schrieb:

Selbstverständlich.
Ich biete Hans Shaft einen fairen Kampf an.

17659  Datum: 2002-09-30 09:27:07
test ( keine Email / keine Homepage) schrieb:

so, ich muss mich für heute verabschiden, den Weg zu 17700 schaffen sie auch sicher ohne mich

17658  Datum: 2002-09-30 09:26:33
Beeblebrox ( keine Email / keine Homepage) schrieb:

Das Gästebuch als Kulturträger

17657  Datum: 2002-09-30 09:24:49
Beeblebrox ( keine Email / keine Homepage) schrieb:

Die Rache ist mein, spricht der Herr

17656  Datum: 2002-09-30 09:24:38
test ( keine Email / keine Homepage) schrieb:

was man durch das GB alles lernen kann. Man sieht, das GB wird weiterhin gebraucht

17655  Datum: 2002-09-30 09:24:13
Beeblebrox ( keine Email / keine Homepage) schrieb:

Quelle: M. Scheler, Der Formalismus in der Ethik und die materiale Wertethik, 6. Aufl. 1980, S. 361.

17654  Datum: 2002-09-30 09:22:50
test ( keine Email / keine Homepage) schrieb:

Rache übt man selbst, Vergeltung wird hingegen von dritten ausgeübt??? Dieser semantische Unterschied ist mir in der Tat neu

17653  Datum: 2002-09-30 09:17:51
Beeblebrox ( keine Email / keine Homepage) schrieb:

Guten Morgen Herr Shaft.
Für einen Zustand kollektiver Sicherheit ist das Vergeltungsbedürfnis funktional.

17652  Datum: 2002-09-30 09:16:29
Beeblebrox ( keine Email / keine Homepage) schrieb:

Wortklauberei.

17651  Datum: 2002-09-30 09:16:13
Hans Shaft ( keine Email / keine Homepage) schrieb:

Guten Morgen übrigens

17650  Datum: 2002-09-30 09:15:55
Hans Shaft ( keine Email / keine Homepage) schrieb:

Dann wäre es Rache

17649  Datum: 2002-09-30 09:15:39
test ( keine Email / keine Homepage) schrieb:

kann man nicht selbst etwas vergelten?

17648  Datum: 2002-09-30 09:14:46
test ( keine Email / keine Homepage) schrieb:

was ist denn die Aufgabe der dritten Person?

17647  Datum: 2002-09-30 09:13:25
test ( keine Email / keine Homepage) schrieb:

ich meine naturlich ryan. Immer wieder schrebe ich seinen namen falsch

17646  Datum: 2002-09-30 09:13:10
Beeblebrox ( keine Email / keine Homepage) schrieb:

Ahso. Naja, dacht ich's mir.
Was halten Sie von: "Während zu dem Tatbestand der Rache zwei Personen genügen, bedarf es zur Vergeltung ursprünglich dreier, von denen der Dritte – gefühlsmäßig – über den beiden anderen steht."

Kann man das so stehen lassen. Sie haben in solchen Fragen doch sicher Sachverstand (als Moderator)

17645  Datum: 2002-09-30 09:12:33
test ( keine Email / keine Homepage) schrieb:

oops, tatsächlich, rayn ist da

17644  Datum: 2002-09-30 09:12:02
hessen-test ( keine Email / keine Homepage) schrieb:

Rayn???

17643  Datum: 2002-09-30 09:11:38
Beeblebrox ( keine Email / keine Homepage) schrieb:

Und wer sind sie jetzt? Da sind gerade Ryan und Burger angemeldet.

17642  Datum: 2002-09-30 09:11:22
test ( keine Email / keine Homepage) schrieb:

ich wollte jetzt was bei superlupo posten, habe aber vergessen, was!

17641  Datum: 2002-09-30 09:10:00
Beeblebrox ( keine Email / keine Homepage) schrieb:

Ach, Superlupo, da war ich heute noch gar nicht

17640  Datum: 2002-09-30 09:08:12
test ( keine Email / keine Homepage) schrieb:

sie hätten nur schauen müssen, wer bei superlupo angemeldet ist bzw. war. Weder HS noch terf posten unter anderen Nicks, ein gewisser hessen hingegen macht das sehr gerne und immer wieder

17639  Datum: 2002-09-30 09:07:35
Beeblebrox ( keine Email / keine Homepage) schrieb:

Das erste war ein Vermuten, das zweite ein Abwägen. Geraten habe ich doch gar nicht.

17638  Datum: 2002-09-30 09:06:33
test ( keine Email / keine Homepage) schrieb:

das war 4 mal in einem. Sie sind disqualifiziert

17637  Datum: 2002-09-30 09:05:39
Beeblebrox ( keine Email / keine Homepage) schrieb:

Die größte Wahrscheinlichkeit ordne ich terf oder Herrn Shaft zu

17636  Datum: 2002-09-30 09:05:07
Beeblebrox ( keine Email / keine Homepage) schrieb:

Sie sind NICHT schickelhube, Ernst Gemeint, Ikonoklast oder Saftpresse

17635  Datum: 2002-09-30 09:02:52
test ( keine Email / keine Homepage) schrieb:

sie dürfen nur einmal raten

17634  Datum: 2002-09-30 09:02:27
Beeblebrox ( keine Email / keine Homepage) schrieb:

Oder über: Wer steckt hinter 'test'?

17633  Datum: 2002-09-30 09:02:00
Beeblebrox ( keine Email / keine Homepage) schrieb:

Ich könnte den text jetzt in 70 stückchen aufteilen....
Aber wir können auch über das Wetter reden.

17632  Datum: 2002-09-30 08:59:59
test ( keine Email / keine Homepage) schrieb:

andererseits: warum nicht

17631  Datum: 2002-09-30 08:59:31
test ( keine Email / keine Homepage) schrieb:

dass Sie hier das GB am Leben zu erhalten versuchen und die hunderter jagen, ist sehr lobenswert, das posten von solchem juristischen Unsinn kann man aber fast schon als spaming ansehen

17630  Datum: 2002-09-30 08:57:12
Beeblebrox ( keine Email / keine Homepage) schrieb:

I. Einleitung
Strafe ist, wie Kriminalität, ein ubiquitäres Phänomen[1]. Weder die Vergangenheit noch die Gegenwart kennt Gesellschaften, die die institutionelle Praxis des Strafens nicht kennen. Auch sind wahrscheinlich die meisten Menschen der Ansicht, daß diese Institution im großen und ganzen akzeptabel ist. Das ist, wie Rawls zu recht sagt, "eher überraschend ..., wenn man all das bedenkt, was gegen sie gesagt werden könnte"[2] und natürlich schon vorgetragen worden ist[3]. Es kann vermutet werden, daß die institutionelle Praxis des Strafens sich zu der zu ihrer Verteidigung oder Kritik vorgetragenen Argumente eher invariant verhält[4].

Die Ergebnisse jahrhunderte- wenn nicht jahrtausendelanger Überlegungen werden auf zwei Theorien, absolute (Zweck der Strafe ist Vergeltung) und relative (Zweck der Strafe ist Prävention), verteilt. Ihre Dominanz wechselt. Die Überzeugungskraft der Individualprävention (Resozialisierung) ist wohl nicht mehr so stark wie in den 60er und 70er Jahren[5]. Die Generalprävention böte eine Alternative, wäre da nicht der empirisch begründbare Zweifel, daß die generalpräventive Wirkung gesetzlicher Sanktionsdrohung nicht so effektiv ist, wie Feuerbach vermutete[6] und der moralisch begründete Zweifel, ob harte Strafdrohungen stets, also auch bei kleinen Delikten, gerechtfertigt sind[7]. Ist das Vergeltungsprinzip, zu dessen Konnotation stets etwas amoralisches, primitive Rache sogar, gehörte, als Rechtfertigungsgrund staatlicher Strafe überhaupt noch konsensfähig? Nun, der Pendelschlag zwischen Vergeltung und Prävention droht zu einem akademischen Ritual zu erstarren. In dieser Situation bietet eine dritte Theoriengruppe, die sog. Vereinigungstheorien, eine vielleicht noch unverbrauchte Möglichkeit[8].

Tatsächlich standen (und stehen) in der Auseinandersetzung zwischen Vergeltungs- und Präventionstheoretikern die Vereinigungstheorien in dem schlimmen Verdacht eines allzu oberflächlichen, formelhaften Kompromisses; vielleicht werden sogar Teile zusammengefaßt, die sich, nach Art eines kontradiktorischen Widerspruchs ausschlössen. Auf diese mögliche Eigenschaft der Vereinigungstheorien deuten Äußerungen hin wie "Aus zwei zerrissenen Kleidern (kann) kein Staatskleid zusammengeflickt werden ..."[9] oder sie "summierten" die Mängel der Ausgangstheorien[10].

Ob dieser Vorwurf zutrifft, wird noch zu prüfen sein. Ich habe zunächst versucht – ohne Anspruch auf Vollständigkeit –, die Struktur typischer Vereinigungstheorien einfach rekonstruierend zu beschreiben; dem dient der Abschnitt (II.). Vielleicht ist das nur eine Bestandsaufnahme, vielleicht auch etwas mehr – jedenfalls wird mindestens das Konstruktionsprinzip dieser Theoriegruppe transparent. In (III.) versuche ich zu beschreiben, was man aus der Analyse dieser Vereinigungstheorien lernen könnte. Ich glaube, daß in einer entsprechend umfänglichen und differenzierten Straftheorie alle vernünftigerweise zu vertretenden Strafzwecke, wie Vergeltung, Prävention und der gegenwärtig intensiv diskutierte Täter-Opfer-Ausgleich[11] angemessen berücksichtigt werden können. Das bedeutet freilich nicht, daß ein solches Sanktionssystem frei wäre von Prinzipienkollisionen. Diese sind aber weder in diesem System noch in anderen Dogmatiken vermeidbar.

17629  Datum: 2002-09-30 08:56:55
test ( keine Email / keine Homepage) schrieb:

das wäre was für Saftpresse, die ja angehende Juristin ist

17628  Datum: 2002-09-30 08:56:20
Beeblebrox ( keine Email / keine Homepage) schrieb:

Ansonsten hätte ich noch "Über Vereinigungstheorien als Rechtfertigung staatlicher Strafe"
@test: tolle Seite

17627  Datum: 2002-09-30 08:55:19
test ( keine Email / keine Homepage) schrieb:

jetzt habe ich aber diese tolle Seite gefunden:
http://www.mubo.saar.de/cgi-bin/date

17626  Datum: 2002-09-30 08:54:24
Beeblebrox ( keine Email / keine Homepage) schrieb:

Ahso.

17625  Datum: 2002-09-30 08:54:11
Beeblebrox ( keine Email / keine Homepage) schrieb:

* überlegt, ob ihm test ein bisschen der Arbeit für die 17700 abnehmen kann *

17624  Datum: 2002-09-30 08:54:08
test ( keine Email / keine Homepage) schrieb:

ich wollte nur die Uhrzeit testen

17623  Datum: 2002-09-30 08:54:41
test ( keine Email / keine Homepage) schrieb:

@17619
das glaube ich ihnen gerne

17622  Datum: 2002-09-30 08:53:12
Beeblebrox ( keine Email / keine Homepage) schrieb:

Testen sie schmutzige Tricks?

17621  Datum: 2002-09-30 08:52:54
Beeblebrox ( keine Email / keine Homepage) schrieb:

Wobei ich zugeben muss, dass BGH-Urteile in der Regel interessanter sind als BFH-Urteile.

17620  Datum: 2002-09-30 08:52:08
test ( keine Email / keine Homepage) schrieb:

eigentlich wollte ich nur einmal testen, Sie haben mich dann in dieses Gespräch verwickelt

17619  Datum: 2002-09-30 08:51:52
Beeblebrox ( keine Email / keine Homepage) schrieb:

...und in erster Linie an der 17.700 interessiert.

17618  Datum: 2002-09-30 08:50:23
Beeblebrox ( keine Email / keine Homepage) schrieb:

Ich bin natürlich kein Jurist, sondern Kaufmann.

17617  Datum: 2002-09-30 08:47:56
Beeblebrox ( keine Email / keine Homepage) schrieb:

test, ihr Name wirkt etwas unpersönlich.

17616  Datum: 2002-09-30 08:39:04
test ( keine Email / keine Homepage) schrieb:

huch, ein Jurist???

17615  Datum: 2002-09-30 08:35:06
Beeblebrox ( keine Email / keine Homepage) schrieb:

Bin da nur zufällig drauf gestoßen. Eigentlich hab ich nach Urteilen zu Bewertungsfragen gesucht.
Den Anastasia-Fall überlasse ich mal der "Freizeit Revue" & Co.

17614  Datum: 2002-09-30 08:12:09
test ( keine Email / keine Homepage) schrieb:

diese Anastasia war übrigens eine Schwindlerin, das haben DNA Tests bewiesen

17613  Datum: 2002-09-30 08:09:36
test ( keine Email / keine Homepage) schrieb:

ja, äh... sehr interessant

17612  Datum: 2002-09-30 08:07:17
Beeblebrox ( keine Email / keine Homepage) schrieb:

Ich glaube 17608 ist der interessantere Teil....

17611  Datum: 2002-09-30 08:05:26
Beeblebrox ( keine Email / keine Homepage) schrieb:

..und Teil III.

III. 1. ...

2. ...

e) Die Revision meint, das Berufungsgericht habe den Grundsatz der Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme verletzt, weil es den Sachverständigen Dr. R. in einer anderen Besetzung als bei der späteren Entscheidung angehört habe; ein solcher Wechsel der Richterbank sei unzulässig, weil über Glaubwürdigkeit und Bewertung eines Sachverständigen nur auf Grund unmittelbaren Eindrucks entschieden werden dürfe.

Die Rüge ist unbegründet.

Die Zivilprozeßordnung geht davon aus, daß das erkennende Gericht eine Beweiswürdigung auch dann vornehmen darf, wenn es die Beweisaufnahme nicht selbst durchgeführt hat, also die Zusammensetzung des Gerichts zwischen Beweisaufnahme und Entscheidung gewechselt hat. Sonst wäre die Einrichtung des beauftragten und ersuchten Richters überflüssig und unverständlich. Das Gesetz geht auch von der Einheit der Verhandlung nach Einlegung einer Berufung aus: das Berufungsgericht würdigt selbständig die Ergebnisse der Beweisaufnahme des vorangegangenen Rechtszuges; Anträge auf Vernehmung eines bereits in erster Instanz vernommenen Zeugen durch das Berufungsgericht gelten als Anträge auf erneute Vernehmung des Zeugen, wenn das Beweisthema sich nicht ändert. Ein Richterwechsel nach der Beweisaufnahme erfordert also grundsätzlich keine Wiederholung der Beweisaufnahme (BGHZ 32, 233, 234; BGH VersR 1967, 25).

Allerdings darf bei einer Entscheidung nur berücksichtigt werden, was auf eigener Wahrnehmung aller Richter beruht, aktenkundig ist und wozu die Parteien sich zu erklären Gelegenheit hatten. Deshalb darf nach einem Richterwechsel für die Würdigung einer früheren Zeugenaussage nur das berücksichtigt werden, was im Protokoll niedergelegt oder sonst Gegenstand der Verhandlung gewesen ist.

Dabei wird für die Aussagen von Zeugen und die Vernehmung von Sachverständigen der Unterschied zwischen der persönlichen Glaubwürdigkeit des Zeugen oder Sachverständigen und der sachlichen Glaubhaftigkeit (Beweiskraft) des Beweis- mittels von Bedeutung, wie der Senat früher näher entwickelt hat (BGH DRiZ 1967, 361). Bei einem Richterwechsel nach der Beweisaufnahme geschieht die Verwertung der Aussagen im Wege des Urkundenbeweises durch Auswertung des Protokolls. Der persönliche Eindruck eines Zeugen darf deshalb bei einem Richterwechsel nur berücksichtigt werden, wenn er im Protokoll niedergelegt und in die Verhandlung eingeführt ist (RG WarnRspr 1926 Nr. 173; JW 1933, 2215; 1938, 2981; 1939, 650; BGH LM ZPO § 355 Nr. 4; BGH VersR 1967, 25). Falls also bei einem Richterwechsel nach der Beweisaufnahme das anders besetzte Gericht in der Schlußverhandlung die vom vernehmenden Richter bejahte persönliche Glaubwürdigkeit eines Zeugen anzweifeln oder davon abweichen will oder meint, daß es für die Entscheidung maßgeblich auf einen eigenen Eindruck ankomme, ist eine Wiederholung der Beweisaufnahme vor dem Prozeßgericht in der neuen Besetzung unumgänglich (BGH LM ZPO § 398 Nr. 2 und 3; BGHZ 32, 233, 237).

Eine Verletzung des so zu verstehenden Grundsatzes der Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme liegt entgegen den Ausführungen der Revision nicht vor. Das Oberlandesgericht hat die persönliche Glaubwürdigkeit oder Zuverlässigkeit des Sachverständigen nicht in Zweifel gezogen, sondern nur den sachlichen Inhalt seines Gutachtens gewürdigt. Das war trotz Wechsels der Richterbank zulässig.

f), g)...

7. Das Berufungsgericht hat den Antrag der Kl. abgelehnt, ein anthropologisches Obergutachten einzufordern, weil das zu prüfende Material annehmbar nicht noch weiter ergänzt werden könne und nicht anzunehmen sei, daß nach der eingehenden Prüfung durch den Sachverständigen Dr. R. noch neue wesentliche Gesichtspunkte eingeführt werden könnten.

Die Revision rügt das als fehlerhaft und mangels richterlicher Sachkunde als unzulässige vorweggenommene Beweiswürdigung. Die Rüge ist unbegründet:

Das Gericht hatte vier anthropologische und erbbiologische Gutachten zur Verfügung und hat drei Sachverständige persönlich angehört. Es hat die Bitte um Anhörung eines weiteren Sachverständigen als Antrag auf Zuziehung eines Obergutachters aufgefaßt. Das ist nach der Prozeßlage nicht zu beanstanden. Die Einholung eines Obergutachtens steht im Ermessen des Tatrichters (§ 412 ZPO) und ist nach der Rechtsprechung nur ausnahmsweise geboten. Der Senat hat wiederholt ausgeführt, daß es auch im Zivilprozeßverfahren angemessen erscheint, die das Ergebnis jahrzehntelanger Rechtsprechung enthaltende Vorschrift des § 244 Abs. 4 StPO rechtsähnlich anzuwenden. Danach darf die Anhörung eines weiteren Sachverständigen sogar dann abgelehnt werden, wenn das erste Gutachten bereits das Gegenteil der behaupteten Tatsache erwiesen hat, was bei Zeugenaussagen nicht zulässig wäre; das gilt nicht, wenn die Sachkunde des früheren Gutachters zweifelhaft ist, wenn das Gutachten von unzutreffenden tatsächlichen Voraussetzungen ausgeht, wenn es Widersprüche enthält oder wenn der neue Sachverständige über Forschungsmittel verfügt, die denen des früheren Gutachters überlegen erscheinen (BGH DRiZ 1967, 166). Ein solcher Fall ist weder ersichtlich noch vorgetragen

Die Rechtsprechung hat gelegentlich ein Obergutachten auch dann für erforderlich gehalten, wenn eine besonders schwierige Frage zu entscheiden sei oder das vorgelegte Gutachten grobe Mängel aufweise (BGH MDR 1953, 605). Auch diese Voraussetzungen sind hier nicht gegeben...

8., 9.... 10. .......

d) Zu dem sogenannten Erinnerungswissen der Kl. hatte sie verschiedene Beweisanträge gestellt oder Beweismittel eingeführt, deren Übergehung die Revision als Verfahrensfehler rügt.

Über die Behandlung von Beweisanträgen gilt allgemein folgendes:

Die Zivilprozeßordnung geht von dem Grundsatz der Pflicht des Gerichts zur Erschöpfung der Beweisaufnahme aus; d. h. das Gericht muß grundsätzlich alle angetretenen und angebotenen Beweise erheben, soweit nicht ein bestimmter Grund zur Ablehnung des Antrags gegeben ist. Eine solche Ablehnung ist aus verfahrensrechtlichen Gründen möglich, etwa wenn der Beweisantrag verspätet gestellt oder sonst nach den Vorschriften der Zivilprozeßordnung zurückzuweisen ist (vgl. §§ 279, 283, 529 ZPO). Daneben kann der Tatrichter einen Beweisantritt aus beweisrechtlichen Gründen ablehnen. Der Zivilrichter kann sich dabei an die das Ergebnis jahrzehntelanger Rechtsprechung enthaltende Vorschrift des § 244 Abs. 3 StPO anlehnen. Danach darf der Richter einen Beweisantrag dann ablehnen, wenn die unter Beweis gestellte Tatsache unerheblich, bereits erwiesen oder offenkundig ist, wenn das Beweismittel unzulässig, unerreichbar oder völlig ungeeignet ist oder wenn die behauptete Tatsache als wahr unterstellt wird, wobei die Wahrunterstellung nicht zum Nachteil der Gegenpartei verwertet werden darf, wenn diese die Behauptung bestritten hat. Verboten ist es dagegen, einen Beweisantrag deshalb abzulehnen, weil das Gericht das Gegenteil der behaupteten Tatsache bereits als erwiesen ansieht; denn die Erfahrung lehrt, daß oft ein einziger Zeuge oder ein einziges sonstiges Beweismittel eine gewonnene Überzeugung völlig erschüttern kann; eine Ablehnung mit dieser Begründung wäre eine verbotene vorweggenommene Würdigung eines nicht erhobenen Beweises. Eine Wahrunterstellung befreit aber nur dann von einer Beweiserhebung, wenn das Gericht wirklich die behauptete Tatsache als wahr behandelt und sich damit nicht in Widerspruch setzt.

Das alles ist gefestigte Rechtsprechung (BGH NJW 1952, 931; DRiZ 1959, 252; 1962, 167; 1966, 381; - Stein/Jonas/Pohle, ZPO 19. Aufl. § 284 Anm. B).

Weiter war zu bedenken, daß es sich bei dem sogenannten Erinnerungswissen der Kl. um Teile eines Indizienbeweises handelte; für die Behandlung von Beweisanträgen im Rahmen einer Indizienbeweisführung gelten im Zivilprozeßverfahren wiederum Besonderheiten: Bei einer Beweisaufnahme unterscheidet man den unmittelbaren Beweis und den mittelbaren (indirekten) Beweis (Indizienbeweis). Der unmittelbare Beweis hat tatsächliche Behauptungen zum Gegenstand, die unmittelbar und direkt ein gesetzliches Tatbestandsmerkmal als vorhanden ergeben sollen; der Indizienbeweis bezieht sich auf andere, tatbestandsfremde Tatsachen, also Hilfstatsachen, die erst durch ihr Zusammenwirken mit anderen Tatsachen den Schluß auf das Vorliegen des Tatbestandsmerkmals selbst rechtfertigen sollen. Diese Hilfstatsachen - meist Indiz oder Indiztatsachen, aber auch Anzeichen genannt - sind also Tatsachen, aus denen auf andere erhebliche Tatsachen geschlossen wird. Ein Indizienbeweis ist überzeugungskräftig, wenn andere Schlüsse aus den Indiztatsachen ernstlich nicht in Betracht kommen. Hauptstück des Indizienbeweises ist also nicht die eigentliche Indiztatsache, sondern der daran anknüpfende weitere Denkprozeß, kraft dessen auf das Gegeben sein der rechtserheblichen weiteren Tatsache geschlossen wird.

Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ist der Richter im Zivilprozeß bei Beweisanträgen im Rahmen eines Indizienbeweises freier gestellt als bei sonstigen Beweisanträgen. Gewiß sind im weiteren Sinne diese Indiztatsachen auch "erhebliche" Tatsachen; aber wie der Richter beim unmittelbaren Beweis prüft, ob die behauptete Tatsache für den Rechtsstreit rechtlich von Bedeutung, also rechtlich erheblich ist, muß der Richter bei einem Indiz dessen tatsächliche, denkgesetzliche Erheblichkeit überprüfen, nämlich seine Bedeutung für die weitere Schlußfolgerung auf die Haupttatsache. Das bedeutet, daß der Richter bei einem Indizienbeweis vor der Beweiserhebung prüfen darf und muß, ob der Indizienbeweis schlüssig ist, ob also die Gesamtheit aller vorgetragenen Indizien - ihre Richtigkeit unterstellt - ihn von der Wahrheit der Haupttatsache überzeugen würde. Deshalb ist es kein Verfahrensfehler, wenn der Tatrichter bei einem Indizienbeweis von einer beantragten Beweiserhebung ins Zivilprozeß deshalb absieht, weil die unter Beweis gestellte Hilfstatsache für den Nachweis der Haupttatsache nach der Überzeugung des Tatrichters nicht ausreicht. Sie reicht dann nicht aus und ist also unerheblich, wenn das Indiz für sich allein und im Zusammenhang mit den weiteren Indizien sowie dem sonstigen Sachverhalt für den Richter nach seiner Lebenserfahrung nicht den ausreichend sicheren Schluß auf die beweisbedürftige Haupttatsache zuläßt. Das ist keine verbotene vorweggenommene Beweiswürdigung, sondern die denkmäßige Anwendung richterlicher Erfahrungssätze, wie der Richter sie ähnlich bei der Rechtsanwendung immer vor jeder Beweisaufnahme vornehmen muß.

Der Senat stimmt trotz der im Schrifttum gelegentlich geäußerten Bedenken (Stein/Jonas/Pohle aaO § 2~4 Anm. B IV 1) der bisherigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zu (BGHZ 21, 256, 262; LM ZPO § 539 Nr. 1). Bei Anwendung dieser Grundsätze läßt die Behandlung der Beweisanträge zum Erinnerungswissen der Kl. einen Rechtsfehler nicht erkennen...

11. a),

c) Das Berufungsgericht hat den Beweisantrag (auf Vernehmung des Zeugen B.) nicht berücksichtigt, weil er erst nach der letzten mündlichen Verhandlung eingereicht war; eine Wiedereröffnung der Verhandlung hat es abgelehnt, weil es sich bei dem Beweisantrag nur um einen Zeugen vom Hörensagen handele.

Ein Verfahrensverstoß liegt insoweit nicht vor:

Nach § 156 ZPO kann das Gericht die Wiedereröffnung einer Verhandlung anordnen, die bereits geschlossen war. Schrifttum und Rechtsprechung legen diese Bestimmung dahin aus, daß das Gericht nur dann zur Wiedereröffnung der Verhandlung verpflichtet sei, wenn sich aus dem neuen Vorbringen ergebe, daß die bisherige Verhandlung lückenhaft gewesen sei und in der letzten mündlichen Verhandlung bei sachgemäßem Vorgehen Veranlassung zur Ausübung des Fragerechts bestanden hätte (RGZ 102, 262, 266; 115, 222; BGHZ 30, 60, 65; Rosenberg, Lehrbuch des deutschen Zivilprozeßrechts 8. Aufl. § 65 111 3; Stein/Jonas/Pohle aaO § 133 Anm. II 2). Bei dieser Auslegung bestand für das Berufungsgericht keinesfalls eine Verpflichtung zur Wiedereröffnung der Verhandlung.

Möglicherweise muß im Lichte der heutigen Auffassung von der weitgehenden Verpflichtung zur Gewährung des rechtlichen Gehörs im gerichtlichen Verfahren die Bestimmung des § 156 ZPO anders ausgelegt und eine weitergehende Pflicht zur Wiedereröffnung einer geschlossenen Verhandlung angenommen werden. Die Rechtsprechung verpflichtet beispielsweise sogar das Revisionsgericht, entgegen der Vorschrift des § 561 ZPO neue Tatsachen zu berücksichtigen, wenn diese die Wiederaufnahme des Verfahrens begründen würden (BGHZ 3, 65; 5, 240; 5, 299). Es kann dahinstehen, ob dieser Gedanke hier entsprechend anzuwenden ist, so daß der Tatrichter dann einem Antrag auf Wiedereröffnung einer geschlossenen Verhandlung stattgeben muß, wenn die Partei Gründe vorträgt, die die Wiederaufnahme des Verfahrens rechtfertigen würden. Denn ein solcher Fall liegt hier nicht vor; die Kenntniserlangung von neuen Tatsachen allein genügt dafür nicht (§§ 579, 580 ZPO).

Selbst wenn man etwa annimmt, daß das Gericht bei Aufdeckung ganz wesentlicher, sozusagen prozeßentscheidender Tatsachen, die zur sofortigen Verwertung bereitstehen, eine geschlossene Verhandlung wieder eröffnen müßte, würde auch das der Kl. nicht helfen, so daß dahingestellt bleiben kann, wie man den Anwendungsbereich des § 156 ZPO in dieser Richtung letztlich begrenzen will. Denn jedenfalls ist das Gericht zur Wiedereröffnung einer Verhandlung nicht genötigt, um einen Beweisantrag entgegenzunehmen, der nach den früher dargelegten Grundsätzen des Beweisrechts der Ablehnung unterliegt. Dasselbe gilt in einem Falle, wenn die Partei im Rahmen eines Indizienbeweises ein weiteres Indiz unter Beweis stellt, wie es der Tatrichter bereits in ähnlicher Form zulässigerweise abgelehnt hat. Ein solcher Fall ist hier gegeben, da das Berufungsgericht ausgeführt hat, eine Wiedereröffnung der Verhandlung komme schon deshalb nicht in Frage, weil es sich - wiederum - um einen Zeugen vom Hörensagen handele, dessen Aussage das bereits vorliegende sichere Ergebnis durch Urkunden und Sachverständige nicht mehr erschüttern könne. Es lag also ein Beweisantrag über ein weiteres Beweisanzeichen im Rahmen eines umfangreichen Indizienbeweises vor, den der Tatrichter, wie oben ausgeführt, nach pflichtgemäßem Ermessen - selbst bei Stellung vor Schluß der letzten mündlichen Verhandlung - ab lehnen durfte und abgelehnt hätte; eine Verletzung des Ermessens ist dabei nicht ersichtlich.

Schließlich durften auch folgende Gesichtspunkte nicht unberücksichtigt bleiben: Das Gebot der Wahrung des Rechtsfriedens und der Rechtssicherheit erfordert, daß jeder Prozeß einmal ein Ende findet. Anregungen derart, wie sie die Kl. in ihrem Antrag auf Vernehmung des Zeugen B. dargelegt hat, sind von dritter Seite sogar noch dem Revisionsgericht bis in die letzte Zeit vorgetragen worden. Dabei zeigte sich schon bei der wegen ordnungsmäßig erhobener Prozeßrügen gebotenen Prüfung des Akteninhalts in vielen Fällen, daß es sich um längst bekannte oder weit übertriebene Darstellungen handelte. Der Möglichkeit des Mißbrauchs durch Vortrag solcher, angeblich neuer Tatsachenbehauptungen seitens des Revisionsführers wäre Tür und Tor geöffnet, wenn der Tatrichter schon deshalb die mündliche Verhandlung wiedereröffnen müßte, weil eine Prozeßpartei vorträgt, daß sie von einem erheblichen Beweismittel erst jetzt erfahren habe .

17610  Datum: 2002-09-30 08:04:49
Beeblebrox ( keine Email / keine Homepage) schrieb:

II. Die Revision erhebt allgemeine und grundsätzliche Bedenken gegen das Verfahren und die Urteilsbegründung des Berufungsgerichts.

1. a) Diese grundsätzlichen Ausführungen der Revision gehen insbesondere dahin:

Der Streitstand im einzelnen mit dem näheren Vortrag der Parteien und den wesentlichen Gründen des Berufungsgerichts ergibt sich aus einer Veröffentlichung in der Deutschen Richterzeitung 1970 Seiten 82 bis 85.

Das Oberlandesgericht habe die Grundrechte auf Achtung der Menschenwürde und freie Entfaltung der Persönlichkeit verletzt. Der Mensch sei das einzige mit Vernunft und Gewissen begabte Wesen. Er allein bestimme die Grenzen und Verantwortung der Rechtsordnung. Deshalb seien dem Zugriff des Staates auf den Menschen durch die Rechtsordnung und durch die Gerichte gewisse unübersteigbare Grenzen gesetzt. Der Mensch dürfe nicht zum Objekt herabgewürdigt werden; es bestehe das "Verbot der Entseelung des Menschen". Unter diesen Gesichtspunkten müsse der hier zu entscheidende Kampf um die Identität einer Person gesehen werden, auch wenn sich daran vermögensrechtliche Folgen knüpften. Zum Recht auf Menschenwürde und freie Entfaltung der Persönlichkeit gehörten auch die Identität der Person sowie das Namensrecht und das Recht zur Namensführung. Daraus folge zwar nicht, daß für Prozesse dieser Art schlechthin der Amtsbetrieb der Statusverfahren gelte, doch müßten die allgemeinen Verfahrensvorschriften der Zivilprozeßordnung bei der Behandlung solcher Grundrechtsfragen und Personenstandsfragen im Lichte des Grundrechtsschutzes abgewandelt werden. Das führe mindestens zu Beweiserleichterungen. Es müsse deshalb hier ein im Blick auf die Grundrechte "bereinigtes" Prozeßverfahren gelten. Die allgemeinen Beweislastregeln müßten versagen, wenn es sich um die Identität eines Menschen handele oder wenn ein Grundrecht "im Spiele stehe". Bei Berufung auf ein Grundrecht müsse sich die Beweislast umkehren, insbesondere müsse derjenige die Beweislast tragen, der die Identität einer Person bestreite. Es gelte der Grundsatz "in dubio pro libertate". Bei Streit um die Identität einer Person müsse sich das Gericht ähnlich wie bei dem Nachweis der Gewissensnot von Kriegsdienstverweigerern mehr mit einer Art Glaubhaftmachung begnügen, statt eine an Sicherheit grenzende Wahrscheinlichkeit zu fordern. Der Persönlichkeitsschutz und die Würde der Person seien so hochwertige Rechtsgüter, daß über sie und damit über die Identität eines Menschen nicht in mehreren Verfahren anders entschieden werden dürfe. Deshalb habe der Richter, wenn ein Grundrecht im Spiele stehe, unter Befreiung von den strengen Beweislastregeln weitergehende Pflichten zur Sachaufklärung, auch zur Wiedereröffnung einer geschlossenen Verhandlung; der Richter müsse sich an den Ermittlungen selbst beteiligen, und auch die Rechts- kraft müsse über die Parteien hinaus für alle wirken.

b) Der erkennende Senat kann sich zwar dem Ausgangspunkt dieser Erwägungen, nicht aber ihren Folgerungen anschließen.

Gewiß ist der Mensch das einzige mit Vernunft und Gewissen begabte Wesen, auch ist die Würde des Menschen unverletzlich. Aber nicht der einzelne Mensch bestimmt die Grenzen und die Anwendung der Rechtsordnung, sondern er ist als Glied einer übergeordneten Gemeinschaft den ordnungsmäßig zustande gekommenen Rechtsregeln dieser Gemeinschaft im Interesse eines geordneten Zusammenlebens und der Rechtsstaatlichkeit sowie zum Schutz aller Menschen unterworfen. Der einzelne muß bei der Entfaltung seiner Persönlichkeit und bei Ausübung seiner Rechte auf die Rechte anderer Rücksicht nehmen; das gilt auch hinsichtlich der Regeln der Prozeßordnungen, die alle binden, solange die Bestimmungen der Prozeßordnungen im Rahmen einer sachgerechten Regelung vertretbar sind sowie das Grundrecht der Persönlichkeit und damit die Würde der Person und die Menschenrechte nicht in ihrem Wesensgehalt angetastet werden.

Dieser Schutz der Grundrechte und insbesondere dieser Schutz der verfassungsrechtlich gewährleisteten Persönlichkeitsrechte erfordert aber nicht, daß in Fällen der hier vorliegenden Art ein sogenanntes Statusverfahren zur Verfügung stehen muß, in dem das Gericht von Amts wegen mit Wirkung für und gegen alle, unabhängig von den Anträgen und dem Vorbringen der Parteien oder ohne Rücksicht auf die Beweislast seine Entscheidung treffen muß. Der Gesetzgeber hat im Bereich der Zivilprozeßordnung für bestimmte Streitfälle dieses sogenannte Statusverfahren geschaffen, ist dabei von der sonst im Zivilprozeß geltenden reinen Verhandlungsmaxime abgegangen und hat unter Einschränkung der Dispositionsbefugnis der Parteien ein Verfahren vorgeschrieben, bei dem der Richter den Sachverhalt weitgehend von Amts wegen aufzuklären und eine Entscheidung mit umfassender Rechtskraftwirkung zu treffen hat, so insbesondere bei Kindschaftssachen, Entmündigungssachen und gewissen Ehestreitigkeiten (§§ 606 ff. ZPO). Ein Bedürfnis zur unmittelbaren oder rechtsähnlichen Anwendung dieses Statusverfahrens auf den vorliegenden Fall besteht nicht schon deshalb, weil hier die Identität einer Person streitig ist. Dieser Fall ähnelt nicht den Fallgruppen, für die das Statusverfahren gilt. Der Gesetzgeber hat ausreichend Möglichkeiten geschaffen, in denen unabhängig von der Beweislast und unbeschränkt durch Begrenzungen der Zivilprozeßordnung die Identität einer Person geklärt werden kann. Soweit die Kl. wirklich ihren Personenstand oder nur ihren Namen feststellen lassen will, besteht für sie keine Beweislast; denn über diese Fragen wird in entsprechenden Verwaltungsverfahren von Amts wegen ermittelt und entschieden: § 8 des Gesetzes über die Änderung von Familiennamen und Vornamen vom 5. Januar 1938 (BGB lIII/401/1) ermöglicht jederzeit ein behördliches Feststellungsverfahren, wenn zweifelhaft ist, welchen Namen eine Person zu führen hat. Nach § 26 des Personenstandsgesetzes vom 3. November 1937 (RGBl I 1146) und jetzt vom 8. August 1957 (BGBl I 1126) bestimmt die oberste Reichs- oder Landesbehörde, welcher Vorname, Familienname, Geburtstag oder Geburtsort für eine Person einzutragen ist, wenn eine Person angetroffen wird, deren Personenstand nicht festgestellt werden kann; auch in diesem Verfahren gibt es keine Beweislast.

Der Senat kann weiter nicht der Auffassung zustimmen, daß immer dann die allgemeinen Regeln des Zivilprozeßrechts abgewandelt werden und die allgemeinen Beweislastregeln versagen müßten, wenn es um die Identität einer Person geht oder "ein Grundrecht im Spiele steht". Wer einen Zivilprozeß gegen einen anderen Menschen mit der Frage seiner Identität verknüpft, insbesondere, wie hier, daraus vermögensrechtliche Folgerungen herleitet, muß sich an die Regeln des Zivilprozeßrechts halten. Die allgemeine Beweislastregel des deutschen Rechts, daß jede Partei die Beweislast für alle Voraussetzungen einer von ihr in Anspruch genommenen Norm trägt, entspricht rechts- staatlicher Auffassung. Der Schutz aller Rechte, auch der Grundrechte, wird durch die derzeitige Form des deutschen Zivilprozeßrechts ausreichend gesichert. Keinesfalls kann es zur Beseitigung oder Umkehr dieser Regeln genügen, wenn "ein Grundrecht im Spiele steht". Zahl und Inhalt der Grundrechte sind so verstärkt und ihr Schutz ist so verfeinert, daß es einer Partei in einem Zivilprozeß leicht gelingt, mit ihrem Begehren einen Streit um ein Grundrecht zu verknüpfen. Das gilt aber für beide Parteien: Im vorliegenden Fall stehen auch für die Bekl. grundgesetzlich geschützte Eigentums- und Erbrechte "im Spiele", und sie kann sich auf die Gleichheit aller vor dem Gesetz berufen. Jeder Bekl. könnte sich durchweg dem Kläger gegenüber auf dieselbe These von der Umkehr der Beweislast bei Streit um Grundrechte berufen, so daß dann doch wieder die alte Regel gelten müßte.

Es ist auch kein Grund ersichtlich, daß entgegen dem Gesetz das Gericht sich in Fällen dieser Art mit einem geringeren Grad der Gewißheit oder gar mit einer Glaubhaftmachung begnügen sollte. Mit gutem Grund läßt die Zivilprozeßordnung eine Glaubhaftmachung grundsätzlich nur bei Verfahren über einstweilige Regelungen genügen (z. B. §§ 627, 719, 769, 313 a, 920 ZPO). Der Hinweis der Kl., daß hier wie in dem Verfahren zur Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer Glaubhaftmachung genügen müsse, geht fehl. Das Wehrpflichtgesetz sieht für das Verfahren der Prüfungsstellen für Kriegsdienstverweigerer keine Beweiserleichterung vor und begnügt sich nicht mit bloßer Glaubhaftmachung (§§ 19, 26, 33 des Wehrpflichtgesetzes). Die Rechtsprechung hat zwar anfänglich für die Feststellung, ob der Wehrpflichtige wirklich eine Gewissensentscheidung gegen den Kriegsdienst mit Waffen getroffen habe, folgendes ausgesprochen: wenn eine volle Aufklärung des subjektiven Tatbestandes insoweit wegen der Verborgenheit dieses inneren Vorganges nicht gelinge, dann genüge es zum Nachweis, daß der Kriegsdienstverweigerer auf Grund der Beweisaufnahme als ehrlicher und glaubwürdiger Mensch erscheine (BVerwGE 14, 146). Die neuere Rechtsprechung hat aber klargestellt, daß die schwierige Beweislage des Kriegsdienstverweigerers ihn nicht von seiner Beweispflicht befreie, und daß keine gesetzliche Vermutung oder ein allgemeiner Erfahrungssatz dafür bestehe, daß der Kriegsdienstverweigerer, wenn er als ehrlicher und glaubwürdiger Mensch zu beurteilen sei, damit auch ohne weiteres seine Behauptung erwiesen habe, er hätte die fragliche Gewissensentscheidung getroffen; die Verwaltungsgerichte müßten auch hier wie sonst nach ihrer freien richterlichen Überzeugung befinden; falls das Gericht den Nachweis nicht für erbracht halte, daß der Wehrpflichtige den Kriegsdienst mit der Waffe wirklich aus Gewissensgründen verweigere, gehe das nach allgemeinen Grundsätzen des Verwaltungsrechts zu seinen Lasten (BVerwGE 30, 358).

Der Gesetzgeber darf schon nach dem Grundgedanken der Gleichheit aller vor dem Gesetz bei den Beweisanforderungen eines Zivilprozesses zur Durchsetzung vermögensrechtlicher Ansprüche keinen Unterschied machen nach der Natur des zugrundeliegenden Rechtsgebietes, der Höhe der Forderung oder der Verknüpfung mit schwierigen Fragen usw. Für Fälle echter Beweisnot hat die Rechtsprechung auch bei Anwendung der geltenden Vorschriften Grundsätze entwickelt, die dieser besonderen Lage gerecht werden.

Vor allen Dingen verkennt die Kl., daß es sich hier gar nicht um solche Fragen handelt, wie die Revision sie zur Entwicklung ihrer Thesen vorträgt. Insbesondere geht es hier nicht darum, wieweit das Recht auf den Namen und zur Namensführung nach dem Grundgesetz geschützt werden muß. Die Kl. hat zum Gegenstand des Rechtsstreits nicht die Frage gemacht, ob sie berechtigt ist, den Namen der Großfürstin Anastasia Romanow zu führen. Die Bekl. ihrerseits hat keine Ansprüche daraus hergeleitet, daß die Kl. diesen Namen führt und durch diese Bezeichnung als Großfürstin Anastasia möglicherweise sogar Vermögensvorteile erlangt hat. Die Kl. ist zuletzt im Rechtsleben und insbesondere in diesem Rechtsstreit bis zu ihrer Heirat nur unter dem Namen "Anna Anderson" aufgetreten, den ihr das Innenministerium des Landes Baden-Württemberg mit ihrem Einverständnis gemäß § 26 des Personenstandsgesetzes zugeteilt hat. Die Kl. führt hier einen Zivilprozeß mit dem Ziel, vermögensrechtliche Ansprüche gegen die Bekl. durchzusetzen, nämlich von der Bekl. einen Geldbetrag ausbezahlt zu erhalten, und die Feststellung der Unrichtigkeit eines Erbscheins zu erlangen; um auf diesem Wege eine rechtskräftige Vorentscheidung zur Entscheidung über weitere streitige Ansprüche zu erlangen. Wer aber mit Hilfe eines Zivilprozesses von einem anderen Geld oder geldwerte Leistungen verlangt, muß immer die Voraussetzungen für diesen Anspruch beweisen. Es ist mit einem geordneten Rechtsleben geradezu unvereinbar, von dem Besitzer eines Vermögens oder Vermögensstückes zu verlangen, daß er dieses Vermögen einem anderen herausgeben muß, wenn er nicht beweisen kann, daß der Kläger kein Recht auf das Vermögen hat.

Im übrigen hatte die Kl. verschiedene Möglichkeiten, in Verfahren mit dem sogenannten Amtsbetrieb, also in einem nach ihrer Auffassung geeigneteren und leichteren Verfahren die Frage ihrer Identität entscheiden zu lassen. Sie hat von diesen Verfahren jedoch keinen oder keinen vollen Gebrauch gemacht, sondern hier bewußt die Form einer Zivilprozeßklage gewählt. Die Kl. hatte zunächst im Erbscheinsverfahren seit 1932 versucht, ihre Identität mit der Großfürstin Anastasia Romanow nachweisen zu lassen. Dieses Verfahren richtete sich nach dem Gesetz über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit, in dem die Gerichte den Sachverhalt von Amts wegen aufzuklären haben (§ 12 FGG). Die Kl. hatte nach Erlaß der Beschwerdeentscheidung zunächst weitere Beschwerde eingelegt, diese aber im Oktober 1957 zurückgenommen, um einen Zivilprozeß anzustrengen, von dem sie sich mehr versprach. Die Kl. hätte ferner in dem Personenstandsverfahren sind nicht damit einverstanden zu erklären brauchen, daß ihr Personenstand nicht feststellbar sei; sie hätte also bereits in diesem Verfahren darum kämpfen können, als Großfürstin Anastasia anerkannt zu werden; mindestens hätte sie die Möglichkeit gehabt, wegen der Angaben über ihren Geburtsort und über ihr Geburtsdatum eine verwaltungsgerichtliche Klage anzustrengen, weil insoweit ein sie belastender Verwaltungsakt selbst dann ergangen wäre, nachdem sie sich damit einverstanden erklärt hatte, daß ihr einstweilen der Name "Anna Anderson" zugeteilt wurde; denn ihre Bitte war abgelehnt worden, die Geburtsdaten und den Geburtsort der Großfürstin Anastasia Romanow zu führen. In diesem Verfahren vor den Verwaltungsgerichten wäre der Sachverhalt ebenfalls von Amts wegen erforscht worden (§ 86 VwGO). Die Kl. hat also verschiedene Möglichkeiten nicht voll ausgenutzt, um ihre Identität in gerichtlichen Verfahren mit Amtsbetrieb klären zu lassen; schon darum besteht kein Anlaß, jetzt in diesem Zivilprozeß besondere Verfahrens- oder Beweiserleichterungen deshalb zu gewähren, weil zur Entscheidung ihrer vermögensrechtlichen Ansprüche die Identität ihrer Person geklärt werden muß.

Endlich kommt folgendes hinzu: Die Kl. kann schon deshalb keine Beweiserleichterungen für sich in Anspruch nehmen, weil sie es in auffallender Weise abgelehnt hat, zur Klärung ihrer Identität zu einer Zeit beizutragen, als die Aufklärungsmöglichkeiten günstig waren. Die Kl. ist in Deutschland als erwachsene Person unter Umständen aufgetaucht, die sie anders erscheinen ließen, als sie behauptete. Eine überlebende Zarentochter, die mit den europäischen Fürstenhäusern vielfältig verwandt und bekannt war, konnte sich - wenn sie schon glaubte, sich in Rumänien nicht an die mit ihr verwandte Königin wenden zu sollen - in Deutschland unbesorgt offen zu ihrer Herkunft bekennen und mit aller Natürlicheit und Selbstverständlichkeit als Großfürstin Anastasia Nikolajewna Romanow auftreten. Statt dessen hat sie zunächst alle Angaben über ihre Person verweigert und sich Aufklärungsversuchen wiederholt entzogen. Nach den Feststellungen des Berufungsgerichts hat sie schon im Krankenhaus und später Erklärungen verweigert, sich bei Besuchen sogar gelegentlich die Bettdecke über den Kopf gezogen, Besucher hinausgeschickt und sich in Gespräche mit ihnen nicht eingelassen. Selbst wenn sie sich zur Entschuldigung für dieses Verhalten auf die sie seit der Mordnacht beherrschende Angst vor Entdeckung und Verfolgung sowie auf Scham über ihre Erniedrigung und ihr Elend berufen könnte und wenn sie weiterhin von der Art der nach ihrer Darstellung oft argwöhnischen verhörsartigen Ausfragungen durch voreingenommene Menschen, die sie offensichtlich für eine Betrügerin gehalten hätten, abgeschreckt gewesen ist, so mögen diese Umstände ihr Verhalten zwar erklärlich erscheinen lassen; das ändert aber nichts daran, daß die Kl. gerade wegen dieses ihres Ver-haltens keine Beweiserleichterungen für sich in Anspruch nehmen kann, weil sie durch dieses nun einmal vorliegende tatsächliche Verhalten Zweifel und Bedenken gegen ihre Darstellung hat aufkommen lassen. Vor Persönlichkeiten, auf deren Anerkennung es vom Standpunkt einer Zarentochter entscheidend ankommen mußte, verhielt sie sich zunächst völlig ablehnend. Sie hat es lange Jahre hindurch abgelehnt, sich einer Prüfung auf ihre russischen Sprachkenntnisse zu unterziehen. Im Verfahren vor dem Landgericht hat sie trotz gerichtlicher Aufforderung sich geweigert, den Schriftsachverständigen weitere Schriftproben zu liefern. Eine ärztliche Untersuchung über das Vorhandensein von Verletzungsspuren hat sie trotz -gerichtlicher Aufforderung längere Zeit abgelehnt.

Nach alledem ist aus rechtlichen Gründen nicht zu beanstanden, daß das Berufungsgericht von einer Beweislast der Kl. dafür ausgegangen ist, daß sie ihre Identität mit der Großfürstin Anastasia nach den allgemeinen Regeln des Zivilprozesses beweisen müsse.

2. Die Revision hat weiter gerügt, daß das angefochtene Urteil bei Anwendung der allgemeinen Verfahrensgrundsätze der Zivilprozeßordnung die Beweisanforderungen zum Nachteil der Kl. überspannt habe. Das Oberlandesgericht habe für die Beweisführung der Kl. fast unerfüllbare Forderungen gestellt, sich dagegen bei der Bekl. großzügiger gezeigt, habe also mit zweierlei Maß gemessen...

a) Der Revision ist zuzugeben, daß ein Gericht keine "unerfüllbaren Beweisanforderungen" stellen darf (BGHZ 7, 116; BVerwGE 7, 248), und daß es keine unumstößliche Gewißheit bei der Prüfung verlangen darf, ob eine Behauptung wahr und erwiesen ist. Irrig ist jedoch der Vortrag, der Zivilprozeßrichter dürfe sich in Fällen dieser Art mit einer bloßen Wahrscheinlichkeit begnügen. Denn nach § 286 ZPO muß der Richter auf Grund der Beweisaufnahme entscheiden, ob er eine Behauptung für wahr oder nicht für wahr hält, er darf sich also gerade nicht mit einer bloßen Wahrscheinlichkeit beruhigen. Im übrigen stellt § 286 ZPO nur darauf ab, ob der Richter selbst die Überzeugung von der Wahrheit einer Behauptung gewonnen hat. Diese persönliche Gewißheit ist für die Entscheidung notwendig, und allein der Tatrichter hat ohne Bindung an gesetzliche Beweisregeln und nur seinem Gewissen unterworfen die Entscheidung zu treffen, ob er die an sich möglichen Zweifel überwinden und sich von einem bestimmten Sachverhalt als wahr überzeugen kann. Eine von allen Zweifeln freie Überzeugung setzt das Gesetz dabei nicht voraus. Auf diese eigene Überzeugung des entscheidenden Richters kommt es an, auch wenn andere zweifeln oder eine andere Auffassung erlangt haben würden. Der Richter darf und muß sich aber in tatsächlich zweifelhaften Fällen mit einem für das praktische Leben brauchbaren Grad von Gewißheit begnügen, der den Zweifeln Schweigen gebietet, ohne sie völlig auszuschließen. Das wird allerdings vielfach ungenau so ausgedrückt, daß das Gericht sich mit einer an Sicherheit grenzenden Wahrscheinlichkeit begnügen dürfe; das ist falsch, falls damit von der Erlangung einer eigenen Überzeugung des Richters von der Wahrheit abgesehen werden sollte (vgl. BGH DRiZ 1967, 239; 1969, 53).

17609  Datum: 2002-09-30 08:04:34
test ( keine Email / keine Homepage) schrieb:

*wartet*

17608  Datum: 2002-09-30 08:03:08
Beeblebrox ( keine Email / keine Homepage) schrieb:

Guten morgen test.
Nach eingehender Würdigung kommen wir nun zu den Entscheidungsgründen (in Auszügen).

17607  Datum: 2002-09-30 07:58:47
test ( keine Email / keine Homepage) schrieb:

1,2

17606  Datum: 2002-09-30 07:48:56
Beeblebrox ( keine Email / keine Homepage) schrieb:

Tatbestand:

Die Kl. macht Ansprüche gegen die Bekl. mit der Behauptung geltend, sie sei die am 18. Juni 1901 geborene Großfürstin Anastasia Nikolajewna Romanow, die jüngste Tochter des letzten Zaren Nikolaus II. aus dem Hause Romanow und dessen Ehefrau Alexandra Feodorowna geb. Prinzessin Alice von Hessen und bei Rhein.

Die Großfürstin Anastasia war das vierte Kind des Zarenpaares. Nachdem es Anfang März 1917 zu revolutionären Umtrieben in Rußland gekommen war, erklärte Zar Nikolaus II. am 15. März 1917 seine Abdankung. Wenige Tage später wurde die Zarenfamilie verhaftet und im Frühjahr 1918 nach Jekaterinburg im Ural (jetzt: Sverdlowsk) gebracht, wo sie im Hause des Kaufmanns Ipatjew untergebracht wurde. In der Nacht zum 17. Juli 1918 wurde die Familie mit Gefolge unter einem Vorwand geweckt und in das Untergeschoß geholt. Der sowjetische Kommandoführer eröffnete den Erschienenen, sie müßten erschossen werden, weil man eine Befreiung versucht habe; im gleichen Augenblick begann die Niedermetzelung. Die Parteien streiten darüber, ob dabei auch die Zarentochter Anastasia umgekommen oder ob sie gerettet worden ist.

Das Amtsgericht Berlin/Mitte erteilte in den Jahren 1932/1933 verschiedene Erbscheine über das in Deutschland befindliche Nachlaßvermögen der Zarenfamilie, darunter am 8. September 1933 einen Erbschein über die Erbfolge nach den angeblich am 17. Juli 1918 ermordeten fünf Kindern des Zarenpaares. Darin waren unter anderen als Miterben zu je 1/6 bezeichnet die Prinzessin Irene von Hessen und bei Rhein, Witwe des Prinzen Heinrich von Preußen, sowie der Großherzog Ludwig von Hessen und bei Rhein. Die Prinzessin Irene ist 1953 verstorben; die Bekl. ist ihre Alleinerbin. Bemühungen der Kl. um Einziehung der Erbscheine nach der Zarenfamilie blieben erfolglos.

Zar Nikolaus II. hatte in den Jahren 1905 und 1906 für seine Kinder Vermögenswerte nach Deutschland gebracht, insbesondere Wertpapierkonten bei dem Bankhaus Mendelsohn & Co. in Berlin eingerichtet. Die Rechtsvorgängerin der Bekl. hat auf Grund des Erbscheins vom 8. September 1933 unstreitig Wertpapiere oder Geld im Gesamtwert von - umgestellt – 14.967, 15 DM erhalten.

Die Kl. macht mit der Behauptung, sie sei die jüngste Zarentochter Anastasia und habe die Mordnacht überlebt, Ansprüche auch auf diese Beträge geltend. Sie hat zuletzt beantragt, die Bekl. zur Zahlung von 6.100 DM nebst Zinsen zu verurteilen, sowie festzustellen, daß die Kl. als jüngste Tochter des letzten Zaren und seiner Ehefrau sowie als einzige Überlebende ihrer vier Geschwister deren alleinige Erbin für das im Gebiet des ehemaligen Deutschen Reiches belegene Nachlaßvermögen geworden sei, und daß der vom Amtsgericht Berlin unter dem 8. September 1933 erteilte Erbschein nach den Zarenkindern unrichtig sei.

Das Landgericht hat nach Beweisaufnahme die Klage abgewiesen, weil das Ergebnis der Beweisaufnahme nicht zu dem Nachweis ausreiche, daß die Kl. die jüngste Zarentochter sei. Das Oberlandesgericht hat weiteren umfangreichen Beweis erhoben; es hat danach ebenfalls die Kl. als beweisfällig angesehen und ihre Berufung zurückgewiesen.

Die von der Kl. eingelegte Revision blieb erfolglos.

17605  Datum: 2002-09-30 07:48:31
Beeblebrox ( keine Email / keine Homepage) schrieb:

Leitsatz:

Ein Beweis ist erbracht, wenn das Gericht von der Wahrheit einer Behauptung überzeugt ist. Dabei darf das Gericht keine unerfüllbaren Beweisanforderungen stellen. Der Richter darf sich andererseits aber auch nicht mit einer bloßen Wahrscheinlichkeit begnügen. Er darf bzw. muß sich vielmehr mit einem Grad von Gewißheit begnügen, der den Zweifeln schweigen gebietet, ohne sie völlig auszuschließen.

17604  Datum: 2002-09-30 06:52:38
Beeblebrox ( keine Email / keine Homepage) schrieb:

Na, das war heute morgen ja ein Kinderspiel.

17603  Datum: 2002-09-30 06:52:09
Beeblebrox ( keine Email / keine Homepage) schrieb:

* beglückwünscht sich *

17602  Datum: 2002-09-30 06:51:37
Beeblebrox ( keine Email / keine Homepage) schrieb:

Geschafft!

17601  Datum: 2002-09-30 06:51:29
Beeblebrox ( keine Email / keine Homepage) schrieb:

.

17600  Datum: 2002-09-30 06:51:24
Beeblebrox ( keine Email / keine Homepage) schrieb:

Ja?

17599  Datum: 2002-09-30 06:51:15
Beeblebrox ( keine Email / keine Homepage) schrieb:

Kurz vor der Ziellinie.

17598  Datum: 2002-09-30 06:51:02
Beeblebrox ( keine Email / keine Homepage) schrieb:

Wir er es schaffen.

17597  Datum: 2002-09-30 06:50:51
Beeblebrox ( keine Email / keine Homepage) schrieb:

Es wird spannend.

17596  Datum: 2002-09-30 06:50:36
Beeblebrox ( keine Email / keine Homepage) schrieb:

Man muss hier eben mit allen Wassern gewaschen sein.

17595  Datum: 2002-09-30 06:50:19
Beeblebrox ( keine Email / keine Homepage) schrieb:

Als Gästebuchbesitzer weiß ich sowas.

17594  Datum: 2002-09-30 06:50:07
Beeblebrox ( keine Email / keine Homepage) schrieb:

...Ohne den Zugriffszähler laufen zu lassen.

17593  Datum: 2002-09-30 06:49:49
Beeblebrox ( keine Email / keine Homepage) schrieb:

Er ist ja hier der Meister und kann mitlesen.

17592  Datum: 2002-09-30 06:49:35
Beeblebrox ( keine Email / keine Homepage) schrieb:

Außer vielleicht Hans Shaft.

17591  Datum: 2002-09-30 06:49:20
Beeblebrox ( keine Email / keine Homepage) schrieb:

Hmmm... momentan scheint niemand zu lauern.

17590  Datum: 2002-09-30 06:49:03
Beeblebrox ( keine Email / keine Homepage) schrieb:

Einen Wetterbericht für Bordeaux könnte ich jetzt gebrauchen.

17589  Datum: 2002-09-30 06:48:18
Beeblebrox ( keine Email / keine Homepage) schrieb:

Na, vielleicht reichts eines Tages für einen 2002er.

17588  Datum: 2002-09-30 06:48:01
Beeblebrox ( keine Email / keine Homepage) schrieb:

Einen 1881er Yquem würde ich aber trotzdem gerne mal aufmachen.

17587  Datum: 2002-09-30 06:47:36
Beeblebrox ( keine Email / keine Homepage) schrieb:

Ob der 1881er besser war, kann ich gar nicht sagen.

17586  Datum: 2002-09-30 06:47:15
Beeblebrox ( keine Email / keine Homepage) schrieb:

Am linken Ufer gab es sóviel ich weiß auch Wetterprobleme.

17585  Datum: 2002-09-30 06:46:42
Beeblebrox ( keine Email / keine Homepage) schrieb:

Gerade das rechte Ufer ist ziemlich schlecht ausgefallen.

17584  Datum: 2002-09-30 06:46:22
Beeblebrox ( keine Email / keine Homepage) schrieb:

Zumindest im Bordelais.

17583  Datum: 2002-09-30 06:46:08
Beeblebrox ( keine Email / keine Homepage) schrieb:

1991 war ja ein ziemlich mieser Jahrgang.

17582  Datum: 2002-09-30 06:45:44
Beeblebrox ( keine Email / keine Homepage) schrieb:

Normal liegen zwischen Palindromjahrgängen ja längere Zeitspannen.

17581  Datum: 2002-09-30 06:45:10
Beeblebrox ( keine Email / keine Homepage) schrieb:

...der erste seit 1991.

17580  Datum: 2002-09-30 06:44:53
Beeblebrox ( keine Email / keine Homepage) schrieb:

2002 ist als Palindromjahrgang auch eine seltene Besonderheit...

17579  Datum: 2002-09-30 06:44:21
Beeblebrox ( keine Email / keine Homepage) schrieb:

Ich denke 2002 wird ein gutes Jahr.

17578  Datum: 2002-09-30 06:44:02
Beeblebrox ( keine Email / keine Homepage) schrieb:

Ideales Wetter für die Weinlese.

17577  Datum: 2002-09-30 06:43:46
Beeblebrox ( keine Email / keine Homepage) schrieb:

Bis zu 20° C soll es heute werden.

17576  Datum: 2002-09-30 06:43:24
Beeblebrox ( keine Email / keine Homepage) schrieb:

Übrigens ein wunderschöner Spätsommermorgen das da draußen.

17575  Datum: 2002-09-30 06:42:55
Beeblebrox ( keine Email / keine Homepage) schrieb:

De MAcht der Bilder....

17574  Datum: 2002-09-30 06:42:34
Beeblebrox ( keine Email / keine Homepage) schrieb:

Ah, Bilder gehen also auch.

17573  Datum: 2002-09-30 06:42:18
Beeblebrox ( keine Email / keine Homepage) schrieb:



17572  Datum: 2002-09-30 06:41:41
Beeblebrox ( keine Email / keine Homepage) schrieb:

...die ihr beisammen seid.

17571  Datum: 2002-09-30 06:41:06
Beeblebrox ( keine Email / keine Homepage) schrieb:

Kurz ist die Zeit....

17570  Datum: 2002-09-30 06:40:52
Beeblebrox ( keine Email / keine Homepage) schrieb:

Wie gesagt, die Zeit ist kurz.

17569  Datum: 2002-09-30 06:40:33
Beeblebrox ( keine Email / keine Homepage) schrieb:

Ich begrüße den/die Unbekannte(n)

17568  Datum: 2002-09-30 06:37:07
Beeblebrox ( keine Email / keine Homepage) schrieb:

Die Zeit ist kurz, die Kunst ist lang.

17567  Datum: 2002-09-30 06:34:16
Beeblebrox ( keine Email / keine Homepage) schrieb:

Schönen guten Morgen

17566  Datum: 2002-09-29 21:33:49
Malimarc ( keine Email / http://malimarc.de.vu) schrieb:

Schoenen guten Tag, dies ist eine automatisch generierte Grussbotschaft.

17565  Datum: 2002-09-29 21:25:39
  ( keine Email / keine Homepage) schrieb:

Wer noch ab und zu beim Wahlkreis300 vorbeischaut, kann dort jetzt dem PAV gegen f22punk zustimmen

17564  Datum: 2002-09-29 18:37:03
Kostedde ( keine Email / keine Homepage) schrieb:

So, Ihr Fußball Banausen, nun habt Ihr's: man gucke sich mal bitteschön kurz die Tabelle an. Und nun Ruhe, ja?
Grüße vom Erwin

17563  Datum: 2002-09-29 16:07:28
terf ( keine Email / keine Homepage) schrieb:

bis bald, herr ikonoklast.

17562  Datum: 2002-09-29 14:13:18
Ikonoklast ( keine Email / keine Homepage) schrieb:

so, melde mich jetzt mal für die nächsten paar tage ab, ikonoklast zieht zu edi in die landeshauptstadt, und da hat er fürs erste kein internet

17561  Datum: 2002-09-28 23:45:03
Beeblebrox ( keine Email / keine Homepage) schrieb:

Na, die 17.600 wäre ja mal wieder ein lohnendes Ziel.

17560  Datum: 2002-09-28 23:40:05
yhm ( keine Email / keine Homepage) schrieb:

geht jetzt wieder offline

17559  Datum: 2002-09-28 23:39:48
yhm ( keine Email / keine Homepage) schrieb:

ist schon wieder zurück und hatte seinen spass

17558  Datum: 2002-09-28 22:04:14
Kostedde ( keine Email / keine Homepage) schrieb:

yhm, nu sabbern Sie hier mal nich so alleine rum. Erwin ist gerade im Chat. habe schon die Schlampe und den komischen Mock verdroschen. Warum hier alleine rumhängen? Kommen Sie rüber, und Sie sind der nächste.

17557  Datum: 2002-09-28 22:02:11
yhm ( keine Email / keine Homepage) schrieb:

die 17600 in weiter ferne

17556  Datum: 2002-09-28 22:00:59
yhm ( keine Email / keine Homepage) schrieb:

für samstag wiedermal eher wenig los hier, wohl alle beim feiern

17555  Datum: 2002-09-28 21:56:15
yhm ( keine Email / keine Homepage) schrieb:

verdammt nicht mal bier im haus, dann muss es eben ein kristall tun

17554  Datum: 2002-09-28 21:47:57
yhm ( keine Email / keine Homepage) schrieb:

womit wir direkt zu neuanschaffung no.2 kommen: dopes to infinity

a propos ich glaube ich hole mir mal was zum trinken

17553  Datum: 2002-09-28 21:46:55
yhm ( keine Email / keine Homepage) schrieb:

Jedes Jahr fünzig scheine nur damit nach dem @ mac.com steht? man kanns auch übertreiben mit der exklusivität

17552  Datum: 2002-09-28 21:41:55
yhm ( keine Email / keine Homepage) schrieb:

Toll und danach? aber nich mit leo!

17551  Datum: 2002-09-28 21:30:08
Apple ( keine Email / keine Homepage) schrieb:

To make sure that every iTools customer has the opportunity to take advantage of the special $49.95 membership offer, even the ones who've waited until the last minute, we've decided to extend the deadline to Oct. 14.

17550  Datum: 2002-09-28 21:27:31
Apple ( keine Email / keine Homepage) schrieb:

Your .Mac account will expire on September 30, 2002. If you don't sign up <https://www.mac.com> for full membership, which you can still do at the special former iTools member price of US$49.95, that is the last day you'll be able access your Mac.com Email account, home pages and iDisk.

17549  Datum: 2002-09-28 21:24:46
yhm ( keine Email / keine Homepage) schrieb:

Worüber ich mich beschweren will?
Apple ist auf dem besten Weg auch unter die Erpresser zu gehen.

17548  Datum: 2002-09-28 21:21:27
yhm ( keine Email / keine Homepage) schrieb:

Sie können sich jetzt wohl schon denken was ich gekauft habe (von 20€ auf 17,49€ heruntergesetzt)

17547  Datum: 2002-09-28 21:18:26
yhm ( keine Email / keine Homepage) schrieb:

Wir sind gekommen um uns zu beschweren.

17546  Datum: 2002-09-28 19:02:40
kujat ( keine Email / keine Homepage) schrieb:

Nöö, auch gut, ist auch recht hirnrissig am Samstag Abend am Rechner zu sitzen.

17545  Datum: 2002-09-28 18:43:31
kujat ( keine Email / keine Homepage) schrieb:

jemand da?

17544  Datum: 2002-09-28 14:03:31
Hans Shaft ( keine Email / keine Homepage) schrieb:

Erwin steht also auf Blondienen:


Naja, schlecht sieht sie ja nicht aus

17543  Datum: 2002-09-28 13:28:39
Kostedde ( keine Email / http://www.karo-team.de/forum/index.html) schrieb:

Die kleine Regina hat auch eine sehr schöne Seite mit einem Gästebuch! Das ist aber niedlich. Wieso nur hat die süße Schnecke diesen halbschwulen Böcking als Moderator eingestellt und macht das nicht selber! Der Fall ist klar: die Kleine braucht einen Freund und Manager, der sie groß rausbringt. Mal sehen, was man da machen kann.

17542  Datum: 2002-09-28 13:19:50
150.000 Stullen am «Tag des Deutschen Butterbrotes» verteilt ( keine Email / keine Homepage) schrieb:

Berlin (AP) Mit 150.000 verteilten Butterbroten haben die Organisatoren vom «Tag des Deutschen Butterbrotes» einen neuen Rekord in der vierjährigen Geschichte der Aktion aufgestellt. An 15 Bahnhöfen in Deutschland brachten 400 Helfer die Stullen unters Volk, «um möglichst viele Verbraucher auf den Geschmack von guter Butter zu bringen», wie die Centrale Marketing-Gesellschaft der deutschen Agrarwirtschaft (CMA) mitteilte.

17541  Datum: 2002-09-28 13:05:23
Kostedde ( keine Email / http://www.karo-team.de/images/team/ReginaRode.jpg) schrieb:

Ei, die Quiz-Tuss!
Ob sich der Erwin noch mal als Ratefuchs verdingen soll?


17540  Datum: 2002-09-28 12:59:15
Kostedde ( keine Email / keine Homepage) schrieb:

Ei, das isses!
Leute, ich sehe, Ihr habt Geschmack. Nur das Kennzeichen stimmt nicht. (Und die Tussen auf der Rückbank fehlen)

17539  Datum: 2002-09-28 12:52:48
gresliches Gelechter ( keine Email / keine Homepage) schrieb:

ist kein deutsches, so viel ist klar

17538  Datum: 2002-09-28 12:51:42
Hans Shaft ( keine Email / keine Homepage) schrieb:

Das mit dem Nummernschild passt aber nicht so ganz, Erwin

17537  Datum: 2002-09-28 12:51:22
bild, die 2. ( keine Email / keine Homepage) schrieb:



17536  Datum: 2002-09-28 12:50:52
Hans Shaft ( keine Email / keine Homepage) schrieb:

lol, Deutsche Wein- und Lindenstädte

17535  Datum: 2002-09-28 12:50:56
bild ( keine Email / keine Homepage) schrieb:



17534  Datum: 2002-09-28 12:48:20
Regina Rode ( rero@karo-team.de / keine Homepage) schrieb:

Hallo,

mein Name ist Regina Rode vom KaRoTEAM.
Ich arbeite für die ZDF-Quiz-Sendung RISIKO (Mo-Fr 16:15 Uhr mit dem Moderator Kai Böcking).
RISIKO hat jetzt ein neues Konzept!

Die Themengebundenheit von RISIKO hat sich bewährt und ist zum Markenzeichen der Sendung geworden. RISIKO ist das Quiz im deutschen Fernsehen, bei dem Hobby-Experten auf bestimmten Gebieten als Kandidaten antreten. Alles dies soll erhalten bleiben.

Was allerdings als neues Element hinzukommt ist der Wettbewerb, das Spiel gegeneinander und die größere Möglichkeit für die Zuschauer mitzuraten. Die genauen Spielregeln senden wir Ihnen bei Interesse gerne zu. Ebenso unser Logo, falls Sie unser Gesuch auf Ihre Homepage setzen möchten.

Ich suche nette Leute, die über ein gutes Allgemeinwissen im Bereich "Deutsche Wein- und Lindenstädte" verfügen und Spaß daran hätten, an unserem Quiz teilzunehmen. Vielleicht können Sie mir jemanden vermitteln, der bei unserem nächsten Casting mitmachen möchte???

Entscheidend ist eine begeisterte Erzählweise, die Liebe zum Thema und ein sehr gutes Allgemeinwissen im Themenbereich.

Die Interessenten sollten nicht hauptberuflich mit dem Thema zu tun haben. Wenn der Interessent/die Interessentin bereits ein Buch zum Thema veröffentlicht hat, kommt er oder sie leider auch nicht in Frage.

Bitte melden Sie sich zwischen 9 und 18 Uhr unter 02204 - 9225 - 17.
Ich würde mich sehr über einen Rückruf, ein Fax oder eine E-Mail freuen.
Herzlichen Dank!

Für weitere Auskünfte stehe ich gerne zur Verfügung!

Herzliche Grüße
Regina Rode

KaRoTEAM FILM- UND FERNSEHPRODUKTION GmbH
Pippelstein 1
51427 Bergisch Gladbach

Telefon: 0049-(0)2204-9225-17
Fax: 0049-(0)2204-9225-55
E-Mail: rero@karo-team.de
Homepage: http://www.karo-team.de

17533  Datum: 2002-09-28 12:48:29
gresliches Gelechter ( keine Email / keine Homepage) schrieb:

ja, wie kommen die Streifen ins Manhattan-Eis?

17532  Datum: 2002-09-28 12:44:44
Kostedde ( keine Email / keine Homepage) schrieb:

Völlig falsch.
Einen Renault Neunzehn.
Als Zweitürer. In Weiss.
Mit Zentraltürverriegelung und Heckscheibenwischer.
Noch Fragen?

17531  Datum: 2002-09-28 12:42:30
gresliches Gelechter ( keine Email / keine Homepage) schrieb:

einen Opel also?

17530  Datum: 2002-09-28 12:33:39
Kostedde ( keine Email / keine Homepage) schrieb:

Eine geile Karre. Meine Freunde nennen es Protzomobil.

17529  Datum: 2002-09-28 12:13:33
gresliches Gelechter ( keine Email / keine Homepage) schrieb:

und was für ein Auto fahren Sie?

17528  Datum: 2002-09-28 12:03:11
Kostedde ( keine Email / keine Homepage) schrieb:

Klaro! Erwin hat seit zwei Jahren den Führerschein! (wieder zurück.)

17527  Datum: 2002-09-28 11:54:50
Hans Shaft ( keine Email / keine Homepage) schrieb:

Sogar einen Führerschein?

17526  Datum: 2002-09-28 11:49:12
gresliches Gelechter ( keine Email / keine Homepage) schrieb:

Kostedde, Sie haben ein Auto???

17525  Datum: 2002-09-28 11:44:10
Kostedde ( keine Email / keine Homepage) schrieb:

Erst neulich auf der Autobahn, der Typ im Rückspiegel. Da dacht ich mir: "DEN kauf ich mir."

17524  Datum: 2002-09-28 11:33:37
Hans Shaft ( keine Email / keine Homepage) schrieb:

A propos deutsch:
Kaufen Sie natürlich nur deutsche Produkte, um deutsche Arbeitsplätze zu sichern.

17523  Datum: 2002-09-28 11:32:45
Hans Shaft ( keine Email / keine Homepage) schrieb:

@17519: Stimmt.
Also los yhm, ab in den nächsten Laden und alles gekauft, was sie nicht gebrauchen können.
Sie fördern so die deutsche Wirtschaft.

17522  Datum: 2002-09-28 11:29:37
Kostedde ( keine Email / keine Homepage) schrieb:

A propos: dann hat Uli Hoeness sicherlich auch mehrere Doppelgänger. Für Einen alleine wäre das Pensum von Ekelattacken ja auch gar nicht zu bewältigen.

17521  Datum: 2002-09-28 11:28:46
gresliches Gelechter ( keine Email / keine Homepage) schrieb:

was diesem Land fehlt, sind Menschen, die entschlossen konsumieren

17520  Datum: 2002-09-28 11:09:34
Hans Shaft ( keine Email / keine Homepage) schrieb:

Diese Bayern machen doch alles nur vielleicht.
Der FC Bayern München steigt ja auch vielleicht mal ab

17519  Datum: 2002-09-28 11:06:46
vielleicht Einkaufen? ( keine Email / keine Homepage) schrieb:

warum so unentschlossen

17518  Datum: 2002-09-28 10:22:18
yhm ( keine Email / keine Homepage) schrieb:

geht jetzt erstma tippen und dann vielleicht einkaufen

17517  Datum: 2002-09-28 10:21:49
yhm ( keine Email / keine Homepage) schrieb:

Guten Morgen übrigens.

17516  Datum: 2002-09-28 10:21:26
yhm ( keine Email / keine Homepage) schrieb:

War ja endlich mal wieder mächtig was los, hier seit meinem letzten Erscheinen.

17515  Datum: 2002-09-27 20:20:47
Führer ( keine Email / keine Homepage) schrieb:

das ist doch Unsinn

17514  Datum: 2002-09-27 19:57:02
schickelhube ( keine Email / keine Homepage) schrieb:

der führer soll ja seine doubles eingestezt haben um noch mehr beliebter zu sein. quasi überall im reich present. er ist ja ständig mit dem flugzeug hin und her und war pausenlos überall. daher die doublettenthese, nur zur seiner entlastung, damit er nicht ständig selbst im offenen wagen umher fahren musste etc. nicht aus angst vor irgendwelchen anschlägen.

17513  Datum: 2002-09-27 18:08:00
Beeblebrox ( keine Email / keine Homepage) schrieb:

Wo ist eigentlich Fanni aus dem WK300?

17512  Datum: 2002-09-27 18:03:53
Beeblebrox ( keine Email / keine Homepage) schrieb:



17511  Datum: 2002-09-27 18:01:55
Beeblebrox ( keine Email / keine Homepage) schrieb:




17510  Datum: 2002-09-27 17:52:59
Beeblebrox ( keine Email / keine Homepage) schrieb:

So ein Quatsch. Der Führer hatte Doubles nicht nötig. Er war überall beliebt.

Bin übrigens wieder zurück. Hatte keine Zeit die 17.500 zu holen. Ein Kollege hat auf einmal angefangen mich mit dem Thema "Riester-Rente" zu bequatschen.

17509  Datum: 2002-09-27 16:37:04
z ( keine Email / keine Homepage) schrieb:

der führer soll ja auch zahlreiche doubles gehabt haben.

17508  Datum: 2002-09-27 16:31:30
Ikonoklast ( keine Email / keine Homepage) schrieb:

ob es auch george w. doubles gibt?

vielleicht ist der echte ja doch an der brezel erstickt?

17507  Datum: 2002-09-27 16:25:40
Die Doppelgänger des Saddam Hussein ( keine Email / http://www.heute.t-online.de/ZDFheute/artikel/0,1367,POL-0-2016426,00.html) schrieb:

bin erst auf eine amiseite( - A German television network said on Thursday it had made a scientific study of 450 photographs of Saddam Hussein....) auf diese meldung aufmerksam geworden und zdf-heute seiten lese ich eigentlich recht selten. hab ichs hier überlesen, sowas wird doch gerne kolpertiert, auch in den anderen medien und ists für deutsche schlichtweg nicht so interressant?

17506  Datum: 2002-09-27 16:21:36
Ikonoklast ( keine Email / keine Homepage) schrieb:

doch keine steuererhöhungen! auf jeden fall ist davon bei spiegel-online nix mehr zu lesen

dafür macht fotzenfritz jetzt ärger

17505  Datum: 2002-09-27 16:07:41
udo ( keine Email / http://home.t-online.de/home/ULeuschner/index.htm) schrieb:

Schlagen sie nach.

17504  Datum: 2002-09-27 16:07:17
Ikonoklast ( keine Email / keine Homepage) schrieb:

das hab ich mir gedacht, als es so lange gedauert hat..., trotzdem glückwunsch

17503  Datum: 2002-09-27 16:06:05
Ikonoklast ( keine Email / keine Homepage) schrieb:

das wirft natürlich die frage auf, in welchen themen du nicht bewandert bist

17502  Datum: 2002-09-27 16:06:25
schickelhube ( keine Email / keine Homepage) schrieb:

17500

17501  Datum: 2002-09-27 16:05:57
z ( keine Email / keine Homepage) schrieb:

z

17500  Datum: 2002-09-27 16:05:54
z ( keine Email / keine Homepage) schrieb:

z

17499  Datum: 2002-09-27 16:05:52
z ( keine Email / keine Homepage) schrieb:

z

17498  Datum: 2002-09-27 16:05:49
, ( keine Email / keine Homepage) schrieb:

,

17497  Datum: 2002-09-27 16:05:41
, ( keine Email / keine Homepage) schrie